Mehrwertsteuerabsenkung endet zum 31. März 2024

19% Mehrwertsteuer auf Erdgas ab 1. April 2024

Verbraucherinformationen

Zum Oktober 2022 hatte der Bundestag zur finanziellen Entlastung der Verbraucher die Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Die Absenkung der Steuer war zeitlich befristet und endet zum 31. März 2024. Demnach steigt die Mehrwertsteuer ab dem 1. April 2024 wieder auf 19 %. Damit erhöhen sich die Preise, ohne dass diese Preisänderungen vom Versorger beeinflussbar sind.

Was können Sie als Kunde tun?

Für eine genaue Berücksichtigung in Ihrer Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2024 haben Sie die Möglichkeit, über unseren Online-Service Ihren Zählerstand zum 31.03.2024 mitzuteilen. Wir berücksichtigen diesen dann in der Verbrauchsabrechnung 2024 zum Stichtag der Umsatzsteueränderung. Übermitteln Sie keinen Zählerstand, wird Ihr Verbrauch rechnerisch ermittelt und unser System führt automatisch eine Abgrenzung zum 31. März 2024 durch.

Die Änderung der Mehrwertsteuersätze haben wir bereits in Ihrem Abschlagsplan berücksichtigt. Sie können Ihren Abschlag auch jederzeit selbst auf unserer Website anpassen.

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