Fakten-Check: Mitarbeiterparkplatz in der Graf-Adolf-Straße
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Fröndenberg,
im Zusammenhang mit unserem geplanten Mitarbeiterparkplatz auf unserem Grundstück in der Graf-Adolf-Straße haben uns einige Fragen und Anmerkungen aus der Öffentlichkeit erreicht. Wir nehmen diese Rückmeldungen sehr ernst und möchten Ihnen mit den folgenden Informationen die Hintergründe unseres Vorhabens transparent erläutern und die Fakten dazu darlegen.
Die Stadtwerke Fröndenberg Wickede ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt und den Bürgerinnen und Bürgern bewusst und plant den Mitarbeiterparkplatz unter sorgfältiger Berücksichtigung aller relevanten Aspekte und Auflagen.
Wir planen den Bau eines Mitarbeiterparkplatzes mit ca. 40 Stellplätzen auf einem Teil unseres eigenen Grundstücks in der Graf-Adolf-Straße in Fröndenberg.
Der geplante Parkplatz soll auf einer Wiesenfläche in der Graf-Adolf-Straße entstehen. Diese Fläche befindet sich zwischen einem bereits bestehenden Mitarbeiterparkplatz und der dort angrenzenden Wohnbebauung.
Die Entscheidung für den Bau des Mitarbeiterparkplatzes basiert auf mehreren wichtigen Überlegungen, die nicht nur unseren Mitarbeitenden zugutekommen, sondern auch positive Auswirkungen auf die Anwohnenden und die allgemeine Verkehrssituation haben:
• Entlastung der Graf-Adolf-Straße
Ein wesentlicher Grund für unser Vorhaben ist die aktuell angespannte Verkehrs- und Parksituation in der Graf-Adolf-Straße. Durch die Verlagerung der parkenden Mitarbeiterfahrzeuge auf unseren eigenen Parkplatz erhöht sich die Verkehrssicherheit maßgeblich, da die Fahrbahnränder frei von parkenden Autos bleiben. Dies ist besonders wichtig für Fahrradfahrende auf dem beliebten Ruhrtalradweg und für alle anderen Verkehrsteilnehmenden, da die Sichtlinien verbessert und gefährliche Situationen vermieden werden.
• Reaktion auf die Beschwerden unserer Nachbarn:
Wir haben die Rückmeldungen und Beschwerden von Anwohnenden bezüglich der bestehenden Parksituation in der Graf-Adolf-Straße sehr ernst genommen. Der Bau des Mitarbeiterparkplatzes ist auch ein aktiver Schritt, um diesen Anliegen entgegenzukommen und eine verbesserte Situation für alle zu schaffen.
• Entlastung unseres Betriebshofes
Derzeit beanspruchen parkende Dienst- und Privatfahrzeuge unserer Mitarbeitenden einen erheblichen Teil unseres Betriebshofes. Die Verlagerung dieser Fahrzeuge schafft mehr Raum für unsere betrieblichen Abläufe.
• Aktueller Parkplatzmangel
Mit rund 125 Mitarbeitenden stehen aktuell lediglich etwa 40 Parkplätze zur Verfügung. Dieser Mangel führt zu einer angespannten Situation für unsere Mitarbeitenden. Der neue Parkplatz schafft faire und angemessene Parkmöglichkeiten, was die Zufriedenheit und Motivation unserer Belegschaft stärkt.
• Blick in die Zukunft – Ein attraktiver Arbeitgeber in Fröndenberg:
Als wichtiger Arbeitgeber in Fröndenberg möchten wir auch zukünftig attraktiv für qualifizierte Fachkräfte sein. Angesichts eines möglichen Wachstums unseres Teams ist die Schaffung ausreichender Parkmöglichkeiten eine notwendige Investition in die Zukunft unseres Unternehmens und damit auch in die Region.
Die SFW hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Parksituation zu entlasten:
• Auslagerung von Mitarbeitenden nach Wickede
• Förderung des JobRad für Mitarbeitende
• Angebot eines JobTickets für den öffentlichen Nahverkehr
• Ermöglichung von Homeoffice für viele Arbeitsbereiche
• Auslagerung von Lagerflächen nach Wickede und in das Industriegebiet in Fröndenberg
• Die Auslagerung kompletter Betriebszweige wurde wirtschaftlich und im Hinblick auf die Sicherstellung unserer lokalen Versorgung geprüft, aber als nicht realisierbar verworfen
Eine Bebauung in der Wasserschutzzone II ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber in der Regel Auflagen. Dies ist in der Wasserschutzgebietsverordnung „Fröndenberg“ geregelt.
In der Anlage B der Wasserschutzgebietsverordnung „Fröndenberg“ werden alle Genehmigungspflichtigen und verbotenen Handlungen und Maßnahmen tabellarisch aufgeführt.
Unter Punkt 11.3 – 11.3.2 gibt es eine Regelung zu „Rastanlagen, Parkplätze und Stellplätze“
Richtig ist, dass durch den Bau des Parkplatzes eine Wiesenfläche versiegelt wird. Die Bewertung der ökologischen Auswirkungen erfolgt anhand des Biotopwerts.
Der derzeitige Biotopwert der Fläche liegt bei 4.895 Biotoppunkten.
Der Biotopwert nach dem Bau (mit Kompensationsmaßnahmen) liegt bei 5.008 Biotoppunkten.
Das bedeutet: Durch umfangreiche Kompensationsmaßnahmen wird der ökologische Zustand der Fläche nach dem Bau des Parkplatzes sogar verbessert um 113 Biotoppunkte.
Welche Kompensationsmaßnahmen sind geplant?
Geplant sind unter anderem:
• Strauchbepflanzungen
• Etablierung einer Feuchtwiese mit Blänken
• Pflanzung einer randlichen Hochstaudenflur
Die Genehmigungsbehörden haben folgende Auflagen erteilt:
• Das Überschwemmungsgebiet darf nicht verkleinert werden.
→ Wir werden das Überschwemmungsgebiet um 430 m³ vergrößern.
• Es handelt sich um einen nicht öffentlichen Parkplatz, dessen Zugang beschränkt werden muss.
→ Der Parkplatz wird mit einer Schranke versehen und ist nur während unserer Öffnungszeiten befahrbar. Dies ermöglicht uns auch eine direkte Räumung im Bedarfsfall.
• Die Parkplatzfläche muss versiegelt werden, und das Regenwasser muss den städtischen Abwasserkanälen zugeführt werden.
→ Diese Auflage wird selbstverständlich eingehalten.
Bei Einhaltung dieser Auflagen werden wir voraussichtlich von dem Verbot, einen Parkplatz mit mehr als 10 Stellplätzen in der Wasserschutzzone II zu bauen, befreit.
In Nordrhein-Westfalen, gibt es seit dem 1. Januar 2022 eine Solarpflicht für neu errichtete, offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen für Nichtwohngebäude. Da unser geplanter Mitarbeiterparkplatz diese Größenordnung erreicht, prüfen wir derzeit, inwieweit die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Überdachung eine notwendige Maßnahme zur Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe darstellt.
Unabhängig von einer möglichen Pflicht bietet die Überdachung die ideale Grundlage für die Installation einer Solaranlage mit einer geschätzten Jahresleistung von rund 129.000 Kilowattstunden (kWh). Durch die Nutzung von Sonnenenergie können wir unseren eigenen Strombedarf decken und gleichzeitig den Bezug von Strom aus fossilen Brennstoffen reduzieren. Dies führt zu einer jährlichen Einsparung von rund 50 Tonnen CO₂.
Der geplante Mitarbeiterparkplatz und der Ruhrtalradweg sind zwei völlig unterschiedliche Projekte und stehen in keinem direkten Zusammenhang.
Der von den Bürgerinnen und Bürgern geforderte Radweg an der Ruhr würde durch die Wasserschutzzone I führen und hat nichts mit dem Bau unseres Mitarbeiterparkplatzes in der Wasserschutzzone II zu tun.
Der Bauantrag wurde beim Kreis Unna als genehmigende Behörde eingereicht. Eine Baugenehmigung liegt uns derzeit noch nicht vor.