Messstellenbetrieb

Alles, was Sie als Stromverbraucher wissen sollten

Um Ihnen eine korrekte Verbrauchsabrechnung zukommen zu lassen, ist es notwendig, die Mengen mit geeichten Messgeräten zu erfassen. Daher ist der Messstellenbetrieb ein zentraler Bestandteil der Strom- und Gasversorgung. Der Messstellenbetreiber ist dafür verantwortlich, dass ein funktionierender Strom- oder Gaszähler installiert ist und der Verbrauch regelmäßig erfasst wird.

Im Netzgebiet Fröndenberg Wickede sind wir Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber. Und wir werden künftig Messstellen („Zähler“), in denen konventionelle Stromzähler verbaut sind, gemäß des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) §29 mit modernen Messeinrichtungen (mME) bzw. intelligenten Messsystemen (iMSys) ausstatten.

Intelligente Messsysteme in Fröndenberg und Wickede

Wir beginnen mit dem Einbau („Rollout“) der intelligenten Messsysteme (iMSys) ab dem 01.01.2025.

Hier finden Sie...

Intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen

Wer bekommt was

Die klassischen Stromzähler kennt jeder: Schwarze Boxen mit einer Drehscheibe (analoge Stromzähler, Ferraris-Zähler). Ähnlich sehen die analogen Gaszähler aus. Seit einigen Jahren gibt es beide auch in digitaler Form: Hier wird der Verbrauch auf einem Display angezeigt. Was beiden gemeinsam ist: Sie messen nur den Gesamtverbrauch, es gibt keinerlei zusätzliche Funktionen.

Inzwischen gibt es Messstellen, die über weit mehr Funktionen verfügen. Sie sind nicht nur digital, sondern ermöglichen auch Auswertungen des Verbrauchs oder sind sogar über das Internet ablesbar. Man unterscheidet zwischen modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenden Messsystemen (iMSys, auch SmartMeter). Diese unterscheiden sich wie folgt:

  • Moderne Messeinrichtung (mMe) + Kommunikationseinheit = Intelligentes Messsystem (iMSys)

Moderne Messeinrichtung

  • Für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden (kWh)
  • Bis 2032 sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher (Anschlussnutzer/Letztverbraucher) moderne Messeinrichtungen erhalten haben.
  • Moderne Messeinrichtungen (mME) sind auch digitale Zähler, ersetzen den analogen Ferrariszähler, haben aber keine Kommunikationseinheit.
  • Sie können nicht aus der Ferne ausgelesen werden, eine manuelle Ablesung des Zählerstands ist weiterhin notwendig.
  • Bei einer modernen Messeinrichtung können zum aktuellen Zählerstand auch gespeicherte Tages- und Wochenwerte für die letzten 365 Tage abgerufen werden.

Intelligentes Messsystem (SmartMeter)

  • Gesetzlich verpflichtend ist der Einbau bei Haushalten und Betriebe mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh sowie für Stromerzeugungsanlagen mit mindestens 7 kWp (z. B. Solaranlage).
  • Das intelligente Messsystem verfügt über eine Kommunikationseinheit, ein sogenanntes Smart Meter Gateway (SMG).
  • Mit einem intelligenten Messsystem sind Fernauslesung, Lastgangmessungen und Tarifumschaltungen möglich.
  • Als Verbraucher profitieren Sie von der Echtzeitverbrauchskontrolle, da über eine Schnittstelle die Verbrauchsdaten beispielsweise auf dem Handy angezeigt werden können.

Kosten der Messsysteme

Es gelten gesetzliche Preisobergrenzen, wenn wir als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber die Geräte einbauen. Die Kosten für die Messsysteme werden üblicherweise über Ihren Stromanbieter oder Ihre Einspeiseabrechnung verrechnet.
Falls Ihr Stromanbieter die Abrechnung nicht übernimmt, erhalten Sie eine Rechnung über die Messstellenbetriebsentgelte von uns als grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Kosten für Letztverbraucher

Messsystem
Jährlicher Preis für Einbau und Betrieb (brutto)
Moderne Messeinrichtung (mME)
20,00 Euro
iMS bis einschließlich 2.000 kWh Jahresverbrauch
23,00 Euro
iMS 2.001 bis 3.000 kWh Jahresverbrauch
30,00 Euro
iMS 3.001 bis 4.000 kWh Jahresverbrauch
40,00 Euro
iMS 4.001 bis 6.000 kWh Jahresverbrauch
60,00 Euro
iMS 6.001 bis 10.000 kWh Jahresverbrauch
100,00 Euro
iMS 10.001 bis 20.000 kWh Jahresverbrauch
130,00 Euro
iMS 20.001 bis 50.000 kWh Jahresverbrauch
170,00 Euro
iMS 50.001 bis 100.000 kWh Jahresverbrauch
200,00 Euro
iMS über 100.000 kWh Jahresverbrauch
individuelles Messentgelt
Messsysteme für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a ENWG
100,00 Euro

Kosten der für Anlagenbetreiber

Messsystem
Jährlicher Preis für Einbau und Betrieb (brutto)
iMS für Anlagenbetreiber, installierte Leistung bis einschließlich 7 kW
60,00 Euro
iMS für Anlagenbetreiber, über 7 kW bis einschließlich 15 kW
100,00 Euro
iMS für Anlagenbetreiber, über 15 kW bis einschließlich 30 kW
130,00 Euro
iMS für Anlagenbetreiber, über 30 kW bis einschließlich 100 kW
200,00 Euro
iMS für Anlagenbetreiber, über 100 kW
individuelles Messentgelt

Wissenswertes zum Einbau

Der Zählerwechsel ist für Sie selbstverständlich kostenlos, wenn wir innerhalb eines Turnuswechsels oder gemäß Verpflichtung den Zähler wechseln.

Ihre Zähleranlage muss den aktuellen technischen Anforderungen entsprechen (TAB).

Gegebenenfalls muss Ihr Zählerkasten umgebaut werden. Die dadurch entstehenden Kosten tragen Eigentümer und Vermieter.

Drei Monate vor dem Einbau erhalten Sie von uns die Informationen zum anstehenden Zählerwechsel. Der eigentliche Wechseltermin wird mindestens zwei Wochen im Voraus mit Ihnen abgestimmt.

Vertragliche Grundlagen

Sobald ein neuer Zähler von uns eingebaut wird, schließen Sie mit uns als Ihr Messstellenbetreiber automatisch einen Vertrag ab. Hierfür benötigen wir keine Unterschrift, sondern müssen die vertraglichen Grundlagen im Internet veröffentlichen:

Infos zur Abrechnung im Messstellenbetrieb

Existiert ein kombinierter Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Lieferanten, erhalten Sie keine separate Abrechnung für den Messstellenbetrieb. Besteht dieser nicht, erhalten Sie eine gesonderte Abrechnung.

SEPA-Mandat für die Messstellenbetriebsabrechnung

Sie möchten, dass wir den Betrag für die Abrechnung des Messstellenbetriebs von Ihrem Bankkonto einziehen? Füllen Sie einfach unser Online-Formular für unser SEPA-Mandat aus. Bitte geben Sie auf dem SEPA-Mandat Ihre Messstellenvertragskontonummer ein. (Hierbei handelt sich um eine siebenstellige Nummer, die mit einer vier beginnt).

Fragen rund um den Messstellenbetrieb

Was ist das Messstellenbetriebsgesetz?

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt den Einbau und Betrieb von modernen und intelligenten Messsystemen in Deutschland. Ziel ist es, Verbrauchern und Energieerzeugern einen Überblick über Stromverbrauch und Stromerzeugung zu ermöglichen und Energie effizienter zu nutzen. Langfristig sollen die Regelungen im Gesetz helfen, Kosten und Strom zu sparen.

Was sind intelligente Messsysteme?

Intelligente Messsysteme speichern, verarbeiten und übermitteln digitale Messwerte im Energieversorgungssystem. Sie bestehen aus einem digitalen Stromzähler mit einer Kommunikationseinheit, einem Smart Meter Gateway, welches den Zähler mit dem Netz verbindet. Der Einbau und die Wartung erfolgen durch den Messstellenbetreiber, der die Daten an Netzbetreiber und Stromversorger weiterleitet.

Wer ist zum Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtet?

Bis 2032 sollen alle Stromzähler in Deutschland mit modernen Messeinrichtungen oder intelligente Messsystemen ausgestattet sein. Der Zeitplan ist für jeden Messstellenbetreiber individuell.

Für Haushalte und Betriebe mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh sowie für Stromerzeuger mit mindestens 7 kWp ist der Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) gesetzlich vorgeschrieben. Der Messstellenbetreiber kann aber entscheiden, auch bei anderen Anschlussnutzern optional ein intelligentes Messsystem einzubauen.

Er muss den Verbraucher mindestens drei Monate im Voraus darüber informieren und zwei mögliche Einbautermine nennen. Der Verbraucher kann diesem Vorhaben nicht widersprechen, hat aber die Möglichkeit, zu einem anderen Messstellenbetreiber zu wechseln, der keinen baldigen Austausch des Messsystems plant.

Wer übernimmt die Kosten für die intelligenten Messsysteme?

Die Kosten für den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme werden von den Messstellenbetreibern auf Verbraucher und Stromproduzenten umgelegt. Das Gesetz legt eine jährliche Preisobergrenze fest, die sich nach der verbrauchten oder erzeugten Strommenge richtet. Die Preise entnehmen Sie bitte unseren Preisblättern.

Warum ist das Messstellenbetriebsgesetz nötig?

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) fördert die Modernisierung der Energieversorgung, indem es die Einführung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) regelt. Diese Smart Meter erfassen den Energieverbrauch präziser und ermöglichen eine bessere Steuerung der Energieflüsse. Dadurch tragen sie zu einer effizienteren Stromnutzung und einer stabileren, sichereren Stromversorgung bei. Gleichzeitig unterstützen sie die Integration erneuerbarer Energien ins Netz und helfen, Lastspitzen zu managen.

Welchen Nutzen hat das Messstellenbetriebsgesetz für den Verbraucher?

Das MsbG gibt Verbrauchern mehr Kontrolle über ihren Energieverbrauch und ermöglicht eine effizientere Nutzung von Strom. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Stromverbrauchs ermöglicht Privathaushalten, Energiekosten zu sparen. Denn wer genau weiß, wann und wie viel Strom er mit welchem Gerät verbraucht, kann leichter einen passenden Tarif finden.

Datenschutz im Messstellenbetriebsgesetz

Das Messstellenbetriebsgesetz legt nicht nur den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme fest, sondern auch den Schutz der übermittelten Daten.

Produkte, die diesen strengen Vorschriften entsprechen, sind mit einem eigens entworfenen Siegel versehen, welches durch das Bundesamt für Sicherheit (BSI) geregelt sind.

Ihre Ansprechpartnerin

Sie haben weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter

Verena Stracke

Verena Stracke

Messstellenbetrieb

copyright © 2024 Stadtwerke Fröndenberg Wickede • designed by hsag.info