Photovoltaik-Anlagen:
Eine nachhaltige Zukunft gestalten
Informationen rund um Anmeldung und Betrieb Ihrer PV-Anlage
Sie möchten Ihre Photovoltaikanlage (PV-Anlage) anmelden? Möchten Sie den Strom Ihrer Solaranlage ins Netz einspeisen? Oder wollen Sie eine bestehende Anlage erweitern oder außer Betrieb nehmen? Hier informieren wir Sie über wichtige Grundlagen und Anforderungen.
PV-Anlage muss beantragt werden
Bitte beachten Sie: Sie müssen den Bau einer PV-Anlage bei uns beantragen. Denn wenn Sie mehr Strom produzieren als Sie verbrauchen, wird die überschüssige Energie ins Netz eingespeist. Wir müssen das Netz stabil halten und daher prüfen, wie viel Strom an welchem Ort produziert werden kann. Sie werden für den eingespeisten Strom nach der aktuellen EEG-Einspeisevergütung bezahlt. Hierzu ist kein gesonderter Vertrag nötig, alle nötigen Details werden im Rahmen der Anmeldung abgefragt.
Hier finden Sie...
Technische Anforderungen für Anlagenbetreiber
Wenn Sie eine Solaranlage bauen möchten, müssen Sie bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Hierzu kann Ihnen Ihr Elektrofachbetrieb weiterhelfen. Wenn Sie eine PV-Anlage auf Ihre Immobilie bauen, werden Sie rechtlich zum Anlagenbetreiber. Damit müssen Sie die technischen Vorgaben gemäß § 9 EEG 2023 beachten.
Anmeldungen über unser Online-Portal
Online
Balkonkraftwerke
Mini-PV-Anlagen: Kleine, einfach installierbare Solarsysteme, die auf Balkonen oder Terrassen betrieben werden können.
Voraussetzungen:
- Wechselrichterleistung maximal 800 Watt
- Maximale Gleichstromleistung der Module: 2.000 Watt
- Keine Anmeldung bei uns, lediglich Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung und Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage
Anmeldung und Genehmigung: Registrieren Sie sich in unserem Einspeiserportal und wählen Sie die Größe Ihrer Anlage. Nun geben Sie Standort- und Kontaktdaten ein, laden einen Lageplan hoch und geben die Daten zu Ihren Erzeugungseinheiten (Wechselrichter Solaranlage), zur Gesamtleistung und zur Betriebsweise ein.
Genehmigung: Schicken Sie die Einspeiseanfrage ab. Wir bestätigen Ihnen die Freigabe innerhalb von vier Wochen in unserem Einspeiserportal.
Installation durch Fachpersonal: Der Baubeginn sollte erst nach der Genehmigung stattfinden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage alle technischen Standards erfüllt. Diese Information gibt Ihnen Ihr beauftragtes Elektrounternehmen.
Beantragung Zählerwechsel: Nach der Installation beantragt Ihr Elektro-Fachbetrieb den Zählerwechsel über unser Inbetriebsetzungsportal.
Inbetriebnahme und Registrierung: Wenn der neue Zähler installiert ist, kann Ihr Elektro-Fachbetrieb die Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage in unserem Einspeiserportal vornehmen. Außerdem muss die Anlage im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Und nun: Sonne frei.
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Anmeldung und Genehmigung: Registrieren Sie sich in unserem Einspeiserportal und wählen Sie die Größe Ihrer Anlage. Nun geben Sie Standort- und Kontaktdaten ein, laden einen Lageplan hoch und geben die Daten zu Ihren Erzeugungseinheiten (Wechselrichter Solaranlage), zur Gesamtleistung und zur Betriebsweise ein.
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Genehmigung: Schicken Sie die Einspeiseanfrage ab. Wir bestätigen Ihnen die Freigabe innerhalb von vier Wochen in unserem Einspeiserportal.
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Installation durch Fachpersonal: Der Baubeginn sollte erst nach der Genehmigung stattfinden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage alle technischen Standards erfüllt. Diese Information gibt Ihnen Ihr beauftragtes Elektrounternehmen.
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Beantragung Zählerwechsel: Nach der Installation beantragt Ihr Elektro-Fachbetrieb den Zählerwechsel über unser Inbetriebsetzungsportal.
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Inbetriebnahme und Registrierung: Wenn der neue Zähler installiert ist, kann Ihr Elektro-Fachbetrieb die Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage in unserem Einspeiserportal vornehmen. Außerdem muss die Anlage im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Und nun: Sonne frei.
So führen Sie einen Betreiberwechsel Ihrer PV-Anlage durch
Sie haben ein PV-Anlage von jemand anders übernommen? Vielleicht haben Sie ein Haus gekauft, auf dem bereits eine Solaranlage installiert ist? Dann müssen Sie uns den Betreiberwechsel melden.
Wir benötigen einige Angaben von Ihnen. Schicken Sie die Unterlagen einfach per Mail an eeg@sfw-ruhr.de. Wir brauchen folgende Infos:
- Schriftliche Mitteilung des Wechsels mit Angabe des Übergabedatums.
- Übermittlung der Bank- und Steuerdaten.
- Durchführung des Betreiberwechsels im Marktstammdatenregister durch den alten Betreiber.
- Übermittlung der tagesgenauen Zählerstände zum Zeitpunkt des Wechsels.
Wichtiges zur Anlagenerweiterung
Sie wollen Ihre PV-Anlage vergrößern? Bei der Erweiterung einer Anlage gelten ähnliche Schritte wie bei einer Neuinstallation. Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage auf demselben Dach erweitern und dabei das bisherige Messsystem beibehalten, können Sie die zusätzliche Energieerzeugung über den bereits vorhandenen Zähler abrechnen. Falls dies nicht möglich ist, erfordert die Erweiterung die Installation eines neuen Zählers.
Bitte beachten Sie, dass eine Anlagenerweiterung in den meisten Fällen aus rechtlicher Sicht wie eine Neuanlage einer PV-Anlage betrachtet wird. Als Betreiber der Anlage müssen Sie alle erforderlichen Meldungen erneut durchführen (über unser Einspeiserportal), einschließlich der Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Beachten Sie außerdem, dass die Vergütung für die erweiterte Anlage nicht derjenigen der bestehenden Anlage entspricht. Die Vergütung der erweiterten Anlage richtet sich nach dem Datum der Inbetriebnahme.
Außerbetriebnahme von Erzeugungsanlagen
Ihre Anlage wird abgebaut? Dann beauftragen Sie bitte einen Elektriker mit der Stilllegung und dem Ausbau der Anlage sowie der Rückgabe der zugehörigen Zähler.
Nach der Demontage informieren Sie uns bitte schnellstmöglich über die Außerbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage per E-Mail an eeg@sfw-ruhr.de.
Um eine zügige und korrekte Schlussabrechnung zu gewährleisten, ist die Mitteilung der finalen Zählerstände (gegebenenfalls von Einspeise- und Erzeugungszählern) notwendig. Bitte beachten Sie, dass die Zähler meist im Eigentum der Stadtwerke sind. Sollten diese im Zuge der Demontage entfernt werden, müssen sie an uns zurückgegeben werden. Ihre Elektrofachkraft sollte sich um diese Rückgabe kümmern.
Zu beachten ist außerdem, dass der Anlagenbetreiber verpflichtet ist, eine Anlagenstilllegung innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden.
Erneuerbare Energien – schnell erklärt
Erneuerbare Energien sind Energiequellen, die sich auf natürliche Weise regenerieren. Im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen, die begrenzt und umweltschädlich sind, bieten sie eine saubere und unerschöpfliche Alternative. Zu den erneuerbaren Energien zählen Sonnenlicht, Wind, Wasser und Biomasse, die einen entscheidenden Beitrag zur Reduktion des CO2-Ausstoßes leisten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern.
Arten von Erneuerbaren Energien:
Begriffserklärung EEG
- Das EEG zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und den Anteil an Strom aus erneuerbaren Quellen zu erhöhen.
- Es soll die Energiewende vorantreiben und den Klimaschutz unterstützen.
- EE-Anlagen, wie Photovoltaik (PV), Windkraft oder Biomasse, erhalten eine Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom.
- Die Höhe der Vergütung hängt von der Anlagengröße, dem Inbetriebnahmedatum und anderen Faktoren ab.
- Die Einspeisevergütung wird für einen festgelegten Zeitraum garantiert (meist 20 Jahre).
- Sie wird schrittweise angepasst, um den technologischen Fortschritt und die Kostenentwicklung zu berücksichtigen.
- Neben der Einspeisung ins Netz können Anlagenbetreiber den erzeugten Strom auch selbst verbrauchen (Eigenverbrauch).
- Überschüssiger Strom kann ebenfalls ins Netz eingespeist werden.
- Betreiber von EE-Anlagen müssen ihren Anschluss ans Stromnetz beantragen und bestimmte Meldepflichten erfüllen.
EEG-Abrechnung
Anlagenbetreiber einer EE-Anlage erhalten zum 15. jeden Monats einen Abschlagsbetrag ausgezahlt. Dieser wird zum Jahresende mit der eingespeisten Energie verrechnet. Die Abrechnung für das aktuelle Jahr wird immer am Anfang des darauffolgendes Jahres erstellt und verschickt.
Ja. Sollte der Abschlagsbetrag für die eingespeiste Energie nicht passen, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gerne passen wir den Betrag wunschgemäß für Sie an.
Gerne passen wir die Steuerreglung Ihrer EE-Anlage an. Bitte bedenken Sie, dass eine Änderung immer nur jahresübergreifend stattfinden kann. Melden Sie sich vor Erstellung der Jahresendabrechnung (schriftlich) unter Angabe der Vertragskontonummer.
Hierfür nutzen Sie bitte unser Online-Portal oder teilen uns die Änderung per Mail unter Angabe der Vertragskontonummer mit.
Hierfür nutzen Sie bitte unser Online-Portal oder teilen uns die Änderung per Mail unter Angabe der Vertragskontonummer mit.
Ihre Ansprechpartner
Sie haben weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter
Chiara Rohmann
Einspeisemanagement
Jörg Weber
EDM, Bilanzierung, Zählerwesen