Hausanschluss
Bringen Sie Ihr Haus ans Netz
Sie möchten einen neuen Hausanschluss beantragen, Änderungen an einem bestehenden Hausanschluss vornehmen lassen oder eine Leistungserhöhung beantragen? Dann sind Sie hier richtig. Ob Strom, Gas oder Wasser, wir helfen Ihnen weiter. Und mit unserem Mehrsparten-Hausanschluss haben Sie eine einfache Möglichkeit, Ihr Haus gleich umfassend mit den verschiedenen Netzen zu verbinden.
Hier finden Sie...
Wie beantrage oder ändere ich einen Hausanschluss?
Der gesamte Antragsprozess läuft über unser Netzanschlussportal. Darüber können Sie neue Anschlüsse beantragen, bestehende ändern oder gar trennen sowie eine Erhöhung der Leistung beantragen.
Wenn Sie eine Immobilie bauen, brauchen Sie Strom und Wasser, eventuell auch Gas. All diese Hausanschlüsse können Sie bei uns im Netzanschlussportal beantragen. Und unser Mehrsparten-Hausanschluss kann Ihnen den Prozess erleichtern.
Wollen Sie bauliche Veränderungen an Ihrer Immobilie vornehmen und müssen etwas an Ihrem Netzanschluss ändern? In den meisten Fällen handelt es sich um eine Umlegung der Anschlüsse, wenn Sie zum Beispiel einen Anbau planen und die Anschlusskabel im Weg sind. Auch einen Wechsel des Hausanschlusskastens ist möglich, um die Kabel zu erneuern. Auch dies können Sie einfach über unser Netzanschlussportal beantragen. Sie können uns auch gerne telefonisch oder per Mail kontaktieren.
Wenn Sie eine Wallbox oder eine Wärmepumpe bauen, brauchen Sie eine höhere Leistung für Ihren Stromanschluss. Diese können Sie ebenfalls im Netzportal beantragen oder uns telefonisch oder per Mail kontaktieren.
Möchten Sie Ihre Immobilie dauerhaft vom Netz trennen? Vielleicht, weil Sie nach dem Einbau einer Wärmepumpe keinen Gasanschluss mehr brauchen? Oder Sie reißen das Gebäude ab? Auch dies läuft über unser Netzanschlussportal. Sie können uns auch gerne telefonisch oder per Mail kontaktieren.
- Neuer Netzanschluss
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Wenn Sie eine Immobilie bauen, brauchen Sie Strom und Wasser, eventuell auch Gas. All diese Hausanschlüsse können Sie bei uns im Netzanschlussportal beantragen. Und unser Mehrsparten-Hausanschluss kann Ihnen den Prozess erleichtern.
- Netzanschluss ändern
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Wollen Sie bauliche Veränderungen an Ihrer Immobilie vornehmen und müssen etwas an Ihrem Netzanschluss ändern? In den meisten Fällen handelt es sich um eine Umlegung der Anschlüsse, wenn Sie zum Beispiel einen Anbau planen und die Anschlusskabel im Weg sind. Auch einen Wechsel des Hausanschlusskastens ist möglich, um die Kabel zu erneuern. Auch dies können Sie einfach über unser Netzanschlussportal beantragen. Sie können uns auch gerne telefonisch oder per Mail kontaktieren.
- Leistungserhöhung
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Wenn Sie eine Wallbox oder eine Wärmepumpe bauen, brauchen Sie eine höhere Leistung für Ihren Stromanschluss. Diese können Sie ebenfalls im Netzportal beantragen oder uns telefonisch oder per Mail kontaktieren.
- Netzanschluss trennen
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Möchten Sie Ihre Immobilie dauerhaft vom Netz trennen? Vielleicht, weil Sie nach dem Einbau einer Wärmepumpe keinen Gasanschluss mehr brauchen? Oder Sie reißen das Gebäude ab? Auch dies läuft über unser Netzanschlussportal. Sie können uns auch gerne telefonisch oder per Mail kontaktieren.
Mehrsparten-Hausanschluss (MSH)
Mit einem Anschluss alles abdecken
Jeder Bauherr steht vor der Herausforderung, dass mehrere Versorgungsarten, wie z.B. Strom, Gas, Wasser, Telefon und Breitband in das Gebäude verlegt werden müssen. Bei einem herkömmlichen Hausanschluss muss für jede Versorgungsart eine eigene Trasse durch Ihr Grundstück gegraben werden. Mit dem Mehrsparten-Hausanschluss bzw. Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) sind die einzelnen Sparten innerhalb einer Durchführung frei anzuordnen, es muss also nur ein Rohr verlegt werden. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Einführung durch die Kellerwand oder der Bodenplatte.
Unser Angebot für Sie
Die Bauherrenpakete der Firma Hauff, die von den Stadtwerken Fröndenberg Wickede angeboten werden, sind eine regelkonforme und sichere Lösung für Ihren Hausanschluss. Beim Einbau einer Mehrsparten-Hauseinführung werden mehrere Leitungen durch eine gemeinsame Öffnung in der Gebäudehülle des Hauses geführt. Sie können gemeinsam mit Ihrer Fachkraft auch eine zugelassene MSH eines anderen Herstellers auswählen. Der Einsatz von KG-Rohren (Abwasserrohren) ist für die Hauseinführung nicht zulässig.
Vorteile einer Mehrsparten-Hauseinführung
- Platzsparend und sicher nach DIN 18322
- Kabelleitungsbau Gas- und wasserdicht
- Hochleistungskunststoff bietet höchste Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse
Wie bekomme ich die MSH
Sprechen Sie diesbezüglich mit ihrem Architekten oder mit Ihrer Hausbaufirma ob die Lieferung und die Montage in ihrem Bauvertrag enthalten ist. Sie können bei uns eine Mehrsparten-Hauseinführung und diverses Zubehör käuflich erwerben.
Bitte beachten Sie: Da hier Anschlüsse mehrerer Unternehmen in das Gebäude eingeführt werden, kann die MSH nicht einem einzelnen Versorger gehören. Daher erwerben Sie als Kunde die MSH von den Stadtwerken Fröndenberg Wickede. Der Kauf der MSH ist ein separates Geschäft und steht in keinerlei Verbindung mit der Herstellung der Hausanschlüsse.
Sie können die MSH täglich während unserer Öffnungszeiten bei uns im Lager abholen. Setzen Sie sich bitte vorher mit unseren Lagermitarbeitern (02373-759-445) zwecks Verfügbarkeit und Bereitstellung in Verbindung. Über den Kauf der MSH erhalten Sie eine separate Rechnung.
Service-Center
Abholzeiten für MSH
Wie baue ich eine MSH ein
Als Eigentümer sind Sie für den ordnungsgemäßen Einbau der Gebäudeeinführung verantwortlich. Sie beauftragen den Einbau und die Abdichtung zwischen Gebäude und Gebäudeeinführung. Die Abdichtung zwischen der Gebäudeeinführung und den Hausanschlussleitungen erfolgt durch den jeweiligen Versorger. Die eingesetzte MSH muss die jeweils aktuelle DVGW Prüfgrundlage VP 601 sowie die VP 601-B2 erfüllen. Nur so ist sichergestellt, dass die von uns verwendeten Hauseinführungen mit der MSH kompatibel sind.
Einbau einer Mehrspartenhauseinführung
In diesen Videos sehen Sie Informationen zur Installation der MSH (Grundpaket und Dichteinsatz).
Unser Netzgebiet
Wir versorgen Sie mit Wasser
Auf der Karte sehen Sie, ob Ihr Ortsteil in unserem Versorgungsgebiet liegt. Befindet es sich in den westlichen Stadtteilen Fröndenbergs oder in Wickede, dann erhalten Sie Trinkwasser von der Gelsenwasser AG
Unsere Installateure
Sie möchten wissen, welche Installateure innerhalb unseres Netzgebiets bei uns registriert sind? Diese finden Sie im Installateursverzeichnis, das wir gemeinsam mit den umliegenden Stadtwerken betreiben.
FAQ zum Hausanschluss
Sie haben noch Fragen? Wir haben Antworten zu den häufigsten Themen für Sie zusammengestellt.
Der Hausanschluss verbindet die Kundenanlage mit dem Energie- und Wassernetz der SFW. Er beginnt an den Hauptleitungen in der Straße und endet bei der Stromversorgung an den Sicherungen im Hausanschlusskasten, bei der Gasversorgung an der ersten Absperreinrichtung im Gebäude und bei der Wasserversorgung hinter der Halterung für den Wasserzähler.
Der Hausanschluss gehört zu den Betriebsanlagen der Stadtwerke Fröndenberg Wickede und wird ausschließlich uns gewartet, geändert und getrennt.
Die einzige Ausnahme ist die Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) – da hier Anschlüsse mehrerer Unternehmen in das Gebäude eingeführt werden, kann sie nicht einem einzelnen Versorger gehören. Daher erwerben Sie als Kunde die MSH von den Stadtwerken Fröndenberg Wickede.
Für die Beantragung eines Netzanschlusses in unserem Portal benötigen Sie folgende Angaben
• Anschlussleistung der Wärmepumpe oder des Gasgerätes
• Anschlussleistung der Ladeeinrichtung oder Wallbox
Anschlussleistungen für Strom und Wasser bei Gebäuden die reinen Wohnzwecken dienen, werden im Netzanschlussportal automatisch ergänzt. Die dort aufgeführten Werte ergeben sich aus den jeweiligen DIN-Normen. Die Anschlussleistung für eine Gasheizung, Ladeeinrichtung oder Wallbox erfragen Sie bitte bei ihrem Installateuer.
Sprechen Sie diesbezüglich mit ihrem Architekten oder mit ihrer Hausbaufirma ob die Lieferung und die Montage in ihrem Bauvertrag enthalten ist. Sie können bei uns eine Mehrspartenhauseinführung und diverses Zubehör käuflich erwerben. Der Kauf der MSH ist ein separates Geschäft und steht in keinerlei Verbindung mit der Herstellung der Hausanschlüsse. Sie können die MSH täglich während unserer Öffnungszeiten bei uns im Lager abholen. Setzen Sie sich bitte vorher mit unseren Lagermitarbeitern ( 02373-759-445) zwecks Verfügbarkeit und Bereitstellung in Verbindung. Über den Kauf der MSH erhalten Sie eine separate Rechnung
Kein Grund für schlaflose Nächte. Auch hier müssen Sie zunächst den Wasserhausanschluss beantragen. Wir stehen mit den Kollegen der Gelsenwasser AG in regelmäßigem Austausch. Zusammen mit Ihnen und unserem Tiefbauunternehmen werden wir einen gemeinsamen Ortstermin vereinbaren. Die Anschlüsse der SFW und der Gelsenwasser AG werden grundsätzlich gemeinsam ausgeführt. Eine Übersicht unserer Versorgungsgebiete finden Sie hier.
In der heutigen Zeit agieren viele Unternehmen im Bereich Breitband und Telekommunikation in unseren Versorgungsgebieten. Leider ist es uns nicht möglich hierzu Informationen bereitzustellen da wir nicht wissen, welches Unternehmen in ihrer Straße Versorgungsleitungen betreibt. Ihr Telekommunikationsanbieter kann sich gerne mit uns in Verbindung setzen damit eine gemeinsame Verlegung der Hausanschlüsse koordiniert werden kann. Eine Mitverlegung durch uns erfolgt nicht.
Wir benötigen von Ihnen vorab den Auftrag im Netzanschlussportal sowie die entsprechenden Netzanschlussverträge.
Bauliche Voraussetzungen sind:
• die Wände zur Anbringung Ihres Hausanschlusses müssen ebenflächig und fertiggestellt sein
• der Weg zu Ihrem Haus muss frei zugänglich sein (keine Gerüste oder andere Hindernisse)
• das Haus muss abschließbar, der Zugang zum Gebäude muss für SFW gewährleistet sein
• die Leitungen für Abwasser sind fertiggestellt und an den öffentlichen Kanal angeschlossen
• die Geländehöhe ist fertiggestellt und wird im Nachgang nicht mehr als 20 cm geändert.
Eigenleistungen können Sie bei den erforderlichen Erdarbeiten auf ihrem Privatgrundstück ohne weitere Genehmigungen erbringen. Die fachliche Ausführung der Erdarbeiten müssen nach Vorgabe der beteiligten Versorgungsunternehmen erfolgen und fristgerecht zum vereinbarten Ausführungstermin fertiggestellt sein. Ihre möglichen Einsparungen können Sie aus dem Angebot für ihre Hausanschlüsse ersehen. Weitere Einzelheiten klären wir auf dem gemeinsamen Ortstermin.
Wenn Sie ein eigenes Tiefbauunternehmen ihrer Wahl beauftragen, tragen Sie als Bauherr die Verantwortung für die Koordination der Termine mit den beteiligten Versorgungsunternehmen sowie für die Tiefbauarbeiten selbst. Bitte bedenken Sie, dass für Arbeiten in öffentlichem Straßenraum Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden sowie Auflagen der jeweiligen Straßenbaulastträger eingeholt und beachtet werden müssen.
Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt werden:
- Das Tiefbauunternehmen muss für die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum der Stadt Fröndenberg und der Gemeinde Wickede (Ruhr) zugelassen sein. Über die Zulassung benötigen wir einen schriftlichen Nachweis. Bei Tiefbauarbeiten in Kreis-, Land- und Bundesstraßen sind gesonderte Vereinbarungen mit den Straßenbaulastträgern abzuschließen.
- Die Gräben und die Baugruben müssen nach den Vorgaben der SFW hergestellt werden.
- Die Kernbohrung und der Einbau der Hauseinführung muss nach den Vorgaben der SFW erfolgen
- Die zu verlegenden Schutzrohre müssen im Lager der SFW abgeholt werden, es dürfen keine eigenen Schutzrohre (KG-Rohre) eingebaut werden.
- In Abhängigkeit der Trassenlänge und der Trassenführung müssen an Knickpunkten Zuggruben geöffnet bleiben, die freiliegenden Medienrohre müssen mit steinfreiem Sand abgedeckt werden. Sollten durch unfachmännische Verlegung der Schutzrohre Mehrarbeiten für SFW entstehen, werden wir Ihnen als Bauherr die entstehenden Mehrkosten nachträglich in Rechnung stellen.
FAQ zu Änderungen am Hausanschluss
Möchten Sie wissen, welche Änderungen am Hausanschluss möglich sind und wann diese nötig werden? Hier haben wir Antworten für Sie.
Auch Stromkabel kommen in die Jahre. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, empfehlen wir, Ihre Elektroinstallationen spätestens alle 50 Jahre auf den neusten Stand zu bringen. Das bedeutet, dass auch der Hausanschlusskasten getauscht wird. Dieser ist Ihr Eigentum – also stellt Ihre Elektrofachkraft einen neuen. Wir als Netzanschlussbetreiber klemmen ihn vom Netz ab und schließen ihn nach der Erneuerung wieder an. Dies können Sie über unser Netzanschlussportal beantragen.
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück weitere Bauvorhaben umsetzen wollen (Carport, Anbau, Wintergarten, Garage usw.) kann es passieren, dass Anschlusskabel im Weg liegen. Sie können beantragen, dass wir diese verlegen. Auch wenn Sie zum Beispiel Ihr Dach sanieren und den Stromanschluss vom Dach in den Keller verlegen möchten, müssen Sie eine Änderung beantragen.
Wir als Netzbetreiber sind nur für die Anschlusskabel außerhalb Ihrer Immobilie zuständig. Die Leitungen innerhalb Ihres Hauses sind Ihr Eigentum und können ohne Antrag geändert werden.
In der Regel schließen wir Gebäude nach der Norm DIN 18015 an das Netz an. Hier ist festgelegt, wie viel Leistung ein Haus je nach Anzahl der Wohneinheiten gleichzeitig braucht. Wenn Sie also eine Wallbox oder eine Wärmepumpe bauen, brauchen Sie mehr Strom als in der Norm vorgesehen und müssen eine Leistungserhöhung bei uns beantragen. Auch wenn Sie eine Wohneinheit teilen und dadurch mehr Wohnungen im gleichen Gebäude entstehen, ist eine Leistungserhöhung notwendig.
Ausnahme: Wenn Sie schon beim Antrag auf den Hausanschluss eine solche Anlage vorgesehen haben, ist diese bereits vorgesehen, selbst wenn sie erst nach dem Bauende umgesetzt wird.
Bitte beachten Sie: Für eine Leistungserhöhung ist zwingend die Unterstützung eines Installateurs notwendig.
Je nach Höhe der Leistungserhöhung muss in der Regel keine bauliche Veränderung an Ihrer Stromversorgung vorgenommen werden. Dann brauchen wir nur die Information, um das Stromnetz stabil zu halten. Sofern Ihre gewünschte Netzanschlusskapazität unter 30 kW bleibt, ist die Änderung für Sie kostenlos.
Falls Sie 30 kW überschreiten, müssen Sie einen Baukostenzuschlag bezahlen. In Einzelfällen müssen bauliche Veränderungen vorgenommen werden, zum Beispiel ein neues Stromkabel verlegt werden. Hier machen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
FAQ zum Baukostenzuschuss
Wer sich an das öffentliche Netz anschließen lassen möchte, muss in der Regel einen Baukostenzuschuss zahlen. Hier finden Sie alle wichtigen Antworten zu diesem Thema.
Jeder Anschlussnehmer, der an das allgemeine Netz angeschlossen wird, muss einen Baukostenzuschuss (BKZ) bezahlen. Eine erstmalige Anschlussleistung bis zu 30 KW ist vom Baukostenzuschuss befreit. Die Befreiung der ersten 30 kW ist in der Niederspannungsanschlussverordnung festgeschrieben, in der Niederdruckanschlussverordnung gibt es diese Freigrenze nicht. Hier kann der BKZ für die komplette Anschlussleistung berechnet werden.
Der Baukostenzuschuss ist ein Anteil für den Ausbau des allgemeinen Netzes, dass der Netzbetreiber vorfinanziert hat. Erst bei Anschlussnutzung wird diese „Vorfinanzierung“ dem Netzkunden in Rechnung gestellt.
Grundlage:
Die Erhebung von Baukostenzuschüssen ist für die Netzebenen der Niederspannung (Strom) und Niederdruck (Gas), in denen Haushaltskunden angeschlossen sind, in den § 11 NAV und §§ 11 NDAV ausdrücklich geregelt.
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) ist die gesetzliche Grundlage für die Erhebung des Baukostenzuschusses. Die genauen Regelungen sind in den „Ergänzenden Bedingungen zur AVB Wasser V“ der Stadtwerke Fröndenberg Wickede festgeschrieben.
Der Baukostenzuschuss wird unter Zugrundelegung der Straßenfrontlänge des anzuschließenden Grundstücks ermittelt. Die Mindestfrontlänge, die zur Berechnung herangezogen wird, beträgt 15 Meter. Bei Grundstücken, die an zwei Straßen angrenzen, werden beide Frontlängen addiert und durch zwei dividiert.
Der Baukostenzuschuss wird einmal bei Herstellung des Netzanschlusses erhoben. Ändert sich der bestehende Netzanschluss, z. B. bei Leistungserhöhung oder Wechsel der Anschlussebene, fällt für die zusätzliche Leistung ein weiterer Baukostenzuschuss an. Auf die Frage, ob mit dem Anschluss Baumaßnahmen am Netz oder Hausanschluss verbunden sind, kommt es nicht an.
Wenn zusätzlich Änderungs- oder Verstärkungsarbeiten an ihrem Hausanschluss notwendig sind, wird der Baukostenzuschuss getrennt von den Änderungskosten berechnet und ausgewiesen. Der Netzbetreiber verpflichtet sich, dem Anschlussnehmer an seinem Anschluss die angemeldete Leistung zur Verfügung zu stellen und muss das Netz entsprechend planen, ausbauen und regeln.
Ihr Ansprechpartner
Sie haben weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter
Guido Rüwald
Netzbaukoordination