Bauwasser und Standrohr

Ihr zeitlich begrenzter Wasseranschluss

Brauchen Sie für Ihre Baustelle oder eine Veranstaltung einen zeitlich befristeten Wasseranschluss? Dann helfen wir Ihnen weiter. In den meisten Fällen kann die Versorgung über ein sogenanntes „Standrohr“ erfolgen. Dieses können Sie bei uns mieten.

Wie bekomme ich ein Standrohr?

Wenn Sie bei uns ein Standrohr mieten möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundencenter per Mail oder Telefon. Bitte denken Sie daran, dass Sie Bauwasser für Ihre Baustelle mit ausreichend Vorlaufzeit beantragen.

Standrohrvertrag ausfüllen

Wir empfehlen Ihnen, unseren Standrohrvertrag bereits vor der Abholung ausfüllen und an die genannte Mailadresse senden. Das beschleunigt die Abholung. Außerdem können wir so rechtzeitig ein Standrohr für Sie reservieren. In den Sommermonaten besteht teils hohe Nachfrage, deshalb hilft rechtzeitige Planung, um sicherzustellen, dass ein Standrohr für Sie bereit liegt.

Wo kann ich das Standrohr nutzen?

Das gemietete Standrohr können Sie ausschließlich im Wasserversorgungsgebiet der Stadtwerke Fröndenberg Wickede GmbH nutzen. Hier sehen Sie unser Netzgebiet.

Die grün gekennzeichneten Bereiche gehören zum Versorgungsgebiet von Gelsenwasser. Für Einsätze in diesem Bereich können Sie Standrohre bei Gelsenwasser mieten.

Versorgungsgebiet Wasser

Service-Center

Abholzeiten für Standrohre

  • Montag bis Donnerstag:
    8:00 – 12:00 Uhr und
    14:00 – 15:30 Uhr
    Freitag:
    8:00 – 12:00 Uhr
  • Kunden-Servicecenter Fröndenberg
    Graf-Adolf-Str. 32
    58730 Fröndenberg

Preise für die Standrohrzähler

Bei der Abholung hinterlegen Sie eine Kaution in Höhe von 1000 €. Diese können Sie im Kundenzentrum bar oder per EC-/Girocard bezahlen. Für die Wasserentnahme aus Hydranten über Standrohre mit Zählern (Standrohrzähler) gelten im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Fröndenberg Wickede die folgenden Preise:

Grundpreis pro Kalenderjahr
Mengenpreis
Mindestbetrag
Umsatzsteuer
Sicherheit
2,16 €
1,75 €/m³
50,00 €
7 %
1.000,00 €*

Die Mahnpauschale beträgt 1 € je Mahnung. Wird die Rückgabefrist überschritten, beträgt die Mahnpauschale 12,78 €.

Fragen zum Bauwasser

Falls die Nutzung eines Standrohres nicht möglich ist, können wir für Sie eine individuelle Lösung suchen. Auch bei anderen Fragen hilft Ihnen unser Team gerne weiter.

Guido Rüwald

Netzbaukoordination

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