Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Von reduzierten Netzentgelten nach §14a EnWG profitieren
Die Nutzung neuer elektrischer Anwendungen nimmt in vielen Haushalten zu. Immer mehr Haushalte nutzen Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektroautos oder Stromspeicher. Zugleich erzeugen Wind- und Solarkraftanlagen abhängig von Wetter und Tageszeit unterschiedlich viel Strom.
Damit das Stromnetz trotz dieser Leistungsspitzen stabil bleibt, wurde §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) neu geregelt. So bekommen Netzbetreiber die Möglichkeit, bei kurzzeitigen Netzengpässen die Leistung besonders stromintensiver Geräte vorübergehend zu reduzieren. Dafür werden Sie als Besitzer mit reduzierten Netzentgelten entschädigt.
Was regelt §14a EnWG?
Die Regelung befasst sich mit Geräten, deren hoher Stromverbrauch die Netzstabilität beeinflussen könnte. Dabei geht ausschließlich um besonders leistungsstarke Geräte wie Wärmepumpen, Wallboxen für E-Autos, Klimaanlagen oder Stromspeicher, die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen mehr als 4,2 Kilowatt (kW) Netzanschlussleistung haben und ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen worden sein.
- Sie müssen eine Steuerungseinrichtung haben, mit der Netzbetreiber die Leistung temporär auf 4,2 kW reduzieren können.
Reduzierte Netzentgelte gegen Steuerungsmöglichkeit
- Die Reduzierung wird nur bei drohender Netzüberlastung und für maximal 2 Stunden pro Tag eingesetzt
- Selbst wenn diese Option nie zum Einsatz kommt, erhalten Sie als Besitzer zum Ausgleich reduzierte Netzentgelte.
- Nach den gesetzlichen Regelungen bestehen erleichterte Anschlussmöglichkeiten für entsprechende Geräte.
Wichtig: Im Rahmen der §14a-Regelung erfolgt keine vollständige Abschaltung der betroffenen Verbrauchseinrichtung. Die Leistung der betroffenen Geräte kann reduziert werden; eine vollständige Abschaltung ist im Rahmen der Regelung nicht vorgesehen.
Die Stadtwerke Fröndenberg Wickede arbeiten seit Jahren intensiv am Netzausbau. Nach aktuellem Stand erwarten wir nur seltene Anwendungsfälle der Leistungsreduzierung.
Mit Wärmepumpen, Klimaanlagen und Wallboxen gibt es inzwischen in vielen Haushalten stromintensive Geräte, die oft parallel laufen. Gleichzeitig schwankt die Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie über den Tag. So kann es lokal zu hohen Netzbelastungen kommen.
Die Lösung: Statt den Anschluss neuer Geräte zu verzögern oder abzulehnen, haben Netzbetreiber nun die Möglichkeit, ihre Leistung bei Netzüberlastung kurzzeitig zu reduzieren.
Damit können zusätzliche steuerbare Verbrauchseinrichtungen in das Stromsystem integriert werden, ohne die Netzstabilität zu beeinträchtigen.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind stromintensive Geräte, deren Leistung kurzfristig reduziert werden kann, ohne dass ihre Funktion wesentlich beeinträchtigt wird.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Wärmepumpen inklusive Zusatzheizungen oder Heizstäbe
- Wallboxen oder andere Ladepunkte für Elektroautos
- Stromspeicher, sofern sie Strom aus dem Netz beziehen können
- Klimaanlagen
Diese Geräte haben gemeinsam:
- relativ hoher Strombedarf
- werden häufig zur gleichen Zeit genutzt
- können kurzzeitig mit geringerer Leistung arbeiten
Es gab bereits eine Vorgängerregelung nach §14a. Dafür konnten Sie freiwillig eine Vereinbarung zur Steuerung mit Ihrem Netzbetreiber schließen. Nun müssen verpflichtend alle Anlagen teilnehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Leistung über 4,2 kW
- Neu gebaut, mit Inbetriebnahme ab 01.01.2024
In diesem Fall brauchen Sie für Ihre Anlage eine Steuerungseinheit und ein intelligentes Messsystem (Smart Meter).
Bestandsanlagen können freiwillig teilnehmen, wenn sie bereits eine Steuerungseinheit besitzen. Dazu müssen die Geräte bei Ihrem Netzbetreiber als steuerbar angemeldet werden. Das kann Ihr Installateur über unser Inbetriebsetzungsportal erledigen.
Hatten Sie bereits eine Vereinbarung nach dem alten §14a, können Sie diese bis zum 31.12.2028 weiterführen. Ab dem 01.01.2029 werden diese Bestandsanlagen automatisch auf die Regeln des neuen §14a umgestellt.
Gut zu wissen:
- Stromspeicher, die ausschließlich mit eigener Photovoltaik geladen werden, fallen nicht unter die Regelung.
- Haben Sie mehrere Anlagen (z.B. eine Wärmepumpe und eine Wallbox), die jeweils weniger Leistung bringen, zusammen aber die 4,2 kW überschreiten, sind auch Sie von der Regelung betroffen. Hier zählt die Anschlussleistung und nicht die Leistung des einzelnen Geräts.
- Auch wenn Sie eine Solaranlage besitzen, gilt allein die Anschlussleistung. Selbst wenn Sie einen großen Teil der Energie, die Ihre Anlage verbraucht, selbst erzeugen, muss Ihre Anlage steuerbar sein, sofern die Anschlussleistung über 4,2 kW liegt.
Steuern oder Dimmen bedeutet hier: Die maximale Leistung des Geräts wird vorübergehend reduziert, wenn das Stromnetz stark belastet ist.
Wichtig:
- Die Steuerung betrifft nicht die allgemeine Stromversorgung Ihres Haushalts, sondern ausschließlich die steuerbare Verbrauchseinrichtung.
- Nur die steuerbare Anlage selbst wird begrenzt
- Die Begrenzung erfolgt nur kurzfristig (maximal 2 Stunden am Tag). Danach bringt die Anlage wieder die volle Leistung.
- Auch während der Begrenzung beträgt die Leistung mindestens 4,2 kW
Reduzierte Leistung klingt nach einer Einschränkung. Aber 4,2 kW sind genug, um
- je nach Fahrzeugtyp und Verbrauch für etwa 60 km zusätzliche Reichweite zu sorgen.
- je nach Gebäude und Betriebsbedingungen den Weiterbetrieb einer Wärmepumpe zu ermöglichen.
Viele Geräte können auch bei reduzierter Leistung weiter betrieben werden; die Auswirkungen hängen vom jeweiligen Gerät ab. Nicht zu vergessen: Die Reduktion gilt nur für 2 Stunden am Tag. Die Auswirkungen der Steuerung können je nach Gebäude, Wetterbedingungen und Nutzung unterschiedlich ausfallen.
Ihre Vorteile: Reduzierte Netzentgelte
Als Gegenleistung für die Möglichkeit, dass Ihre Anlage gesteuert werden kann, profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten. Und zwar unabhängig davon, ob die Option jemals wahrgenommen wird oder nicht.
Sie können zwischen verschiedenen Entlastungsmodulen wählen. Welches für Sie das passende ist, dazu kann Sie Ihr Stromlieferant beraten. Es hängt stark davon ab, wie viel Strom Sie jährlich verbrauchen.
Wie beantrage ich die Änderung des Entlastungsmodells?
Sie beantragen die Reduzierung der Netzentgelte bei Ihrem aktuellen Stromversorger (Stromlieferanten), entweder beim Abschluss eines neuen Stromvertrags oder durch eine Vertragsänderung des laufenden Vertrags. Falls Sie Stromkunde der Stadtwerke Fröndenberg Wickede sind, können Sie das folgende Online-Formular nutzen.
Bitte beachten Sie: Wir als Netzbetreiber haben mit dem Antrag für die Reduzierung nichts zu tun!
Nur für Kunden mit Stromverträgen bei den Stadtwerken Fröndenberg Wickede!
Fragen zur Beantragung und Abrechnung der reduzierten Netzentgelte
Die Ersparnis ist abhängig vom Netzbetreiber. Diese Zahlen gelten also nur für das Netzgebiet der Stadtwerke Fröndenberg Wickede, es handelt sich um Bruttowerte (inkl. Mehrwertsteuer). Details finden Sie in unserem Preisblatt.
Bei Modul 1 sparen Sie 2026 in unserem Netzgebiet 142,53 Euro, unabhängig davon, wie viel Strom Sie verbrauchen.
Bei Modul 2 zahlen Sie 2026 nur 4,02 Ct/kWh statt 10,04 Ct/kWh Netzentgelte. Damit sparen Sie bei einem Verbrauch von 6.000 kWh im Jahr 361,20 Euro. Bei einem Verbrauch von 2.000 kWh wären es nur 120,40 Euro.
Bei Modul 3 sparen Sie ebenfalls 142,53 €. Die Ersparnis beim Arbeitspreis hängt davon ab, wie viel Strom Sie in welcher Phase verbrauchen. Wir bieten eine Niedriglasttarifstufe, eine Standardlasttarifstufe und eine Hochlasttarifstufe. Während das Netzentgelt in der niedrigsten Stufe nur noch 1,51 Ct/kWh beträgt, sind es in der Standardstufe die für alle gültigen 10,04 Ct/kWh und in der höchsten Stufe 16,14 Ct/kWh.
Verbrauchen Sie von den 6.000 kWh die Hälfte in der niedrigsten Stufe und den Rest in der Standardstufe, sparen Sie 2026 zusätzlich noch einmal 255,90 € im Jahr. Wenn Sie aber zu viel Leistung über die Hochlasttarifstufe beziehen, bezahlen Sie womöglich mehr als mit Modul 1 allein.
Ihre Netzentgelte sind Teil Ihres Strompreises. Daher wird die Ersparnis über Ihren Stromlieferanten beantragt und abgerechnet. In Ihrer Jahresendabrechnung finden Sie dann die Ersparnis, die mit Ihren übrigen Stromkosten verrechnet wird. Mit dem Netzbetreiber wird hierzu kein gesonderter Vertrag geschlossen.
Bitte unterscheiden Sie: Bei uns, Ihrem Netzbetreiber, können Sie oder Ihr Installateur eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden. Das ist die Voraussetzung, um von den reduzierten Netzentgelten zu profitieren. Die Kostenersparnis beantragen Sie dagegen bei Ihrem Stromlieferanten, mit dem Sie Ihren Stromvertrag geschlossen haben.
Klare Antwort: Nein. Alles, was mit der Reduzierung der Netzentgelte zu tun hat, läuft über Ihren Stromlieferanten.
Die einzige Meldung, mit der wir als Netzbetreiber zu tun haben, ist die erstmalige Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung über das Inbetriebsetzungsportal. Das wird vermutlich Ihr Fachbetrieb für Sie übernehmen. Ist die Anlage dann als steuerbar gemeldet, sind wir als Netzbetreiber nicht mehr beteiligt.
Die Netzentgelte werden zwar vom Netzbetreiber erhoben, aber nicht von ihm abgerechnet. Stattdessen rechnet der Stromlieferant sie in seiner Stromrechnung ab und gibt sie an den Netzbetreiber weiter. Sonst müssten Sie zusätzlich einen Vertrag mit dem Netzbetreiber machen und ihn separat bezahlen.
Das vereinfacht den Prozess für Sie: Sie melden Ihren Anspruch auf reduzierte Netzentgelte Ihrem Stromlieferanten, dieser kümmert sich hinter den Kulissen um die Umsetzung und Sie bekommen die Ersparnis.
Ja, Sie können zwischen Modul 1 und Modul 2 wechseln, allerdings nicht rückwirkend. Und Sie können entscheiden, ob Sie Modul 3 zu Modul 1 hinzunehmen oder es wieder entfernen wollen.
Was nicht geht: Modul 2 und Modul 3 können nicht kombiniert werden.
Damit steuerbare Geräte gedimmt werden können, sind zwei technische Komponenten notwendig:
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- Steuerbox: Ein Steuergerät, das Signale vom Netzbetreiber empfängt und die Leistung der Anlage automatisch reduziert. Man kann es sich wie einen Dimmer vorstellen. Bei modernen Anlagen ist die Steuerbox häufig vom Hersteller fest eingebaut.
- Intelligentes Messsystem (Smart Meter) misst Ihren Stromverbrauch in Echtzeit und übermittelt ihn an Ihren Netzbetreiber.
Über die Kommunikationseinheit, das Smart Meter Gateway sind Steuerbox und Smart Meter mit dem Netzbetreiber verbunden. Durch diese sichere Verbindung wird einerseits regelmäßig der Verbrauch übertragen, andererseits kann die Steuerbox damit den Befehl empfangen, die Leistung zu reduzieren.

Kontakt
Bitte beachten Sie:
Sie haben technische Fragen zum Thema Stromzähler, Smart-Meter-Gateway, Steuerung oder Messstellenbetrieb? Dann hilft Ihnen unser Netze-Team gerne weiter. Füllen Sie unser Kontaktformular aus.
Sie haben Fragen zu Ihrem Stromvertrag, zur Reduktion der Netzentgelte, zu den Modulen oder zur Abrechnung? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Stromlieferanten. Als Stromkunde der Stadtwerke Fröndenberg Wickede nutzen Sie deren Kontaktmöglichkeiten.