Strom teilen mit den Nachbarn: Das neue Energy Sharing
Die Energiewende wird jetzt noch lokaler! Seit dem 1. Juni 2026 erlaubt der Gesetzgeber das sogenannte Energy Sharing (§ 42c Energiewirtschaftsgesetz). Das bedeutet kurz gesagt: Als Betreiber einer Solaranlage können Sie Ihren überschüssigen Strom direkt mit Ihren Nachbarn in der Region teilen – und zwar über das ganz normale Stromnetz.
Sie haben den Strom, Ihr Nachbar braucht ihn?
Wir zeigen Ihnen, wie die Zukunft des lokalen Stromteilens aussieht, was Sie dafür brauchen und wie wir Sie dabei unterstützen.
So funktioniert Energy Sharing
Bisher gab es beim Solarstrom meist nur zwei Wege: Entweder Sie verbrauchen ihn selbst im eigenen Haus, oder Sie speisen den Rest gegen eine kleine Vergütung in das öffentliche Stromnetz ein.
Das ändert sich jetzt: Wenn Sie an sonnigen Tagen mehr Strom produzieren, als Sie selbst verbrauchen, können Sie diesen überschüssigen Strom an Ihre Nachbarn „abgeben“ – zu einem Preis, den Sie gemeinsam fair vereinbaren. Der Strom fließt dabei durch unsere Leitungen, wird aber auf dem Papier genau Ihren Nachbarn gutgeschrieben.
Wichtiger Hinweis zur aktuellen Umsetzbarkeit
Da das Gesetz brandneu ist, fehlen deutschlandweit noch einige technische Richtlinien für die Abrechnungssysteme der Energieversorger. Auch wir als Stadtwerke Fröndenberg Wickede können die genaue Abrechnung aktuell noch nicht im System verarbeiten. Aber: Sie können jetzt schon alle Voraussetzungen schaffen, um als Erste an den Start zu gehen, sobald die Systeme bereit sind!
Wer ist wer beim Energy Sharing?
Damit das Stromteilen reibungslos funktioniert, hat die Bundesnetzagentur vier feste Rollen definiert. So behalten Sie ganz einfach den Überblick:
Was sind die Voraussetzungen?
Damit das Stromteilen klappt, müssen vier Bedingungen erfüllt sein:
BITTE BEACHTEN
Was kostet der Einbau eines neuen Smart Meters?
Da für das Energy Sharing eine gesetzliche Smart-Meter-Pflicht für jeden einzelnen Teilnehmer gilt, muss bei allen Beteiligten (sowohl beim Sharing-Lieferant als auch bei jedem einzelnen Sharing-Abnehmer) der Stromzähler überprüft und gegebenenfalls getauscht werden.
Für den Zählertausch unterscheidet der Gesetzgeber bei jedem Teilnehmer individuell zwischen zwei Fällen:
Sie möchten auf dem Laufenden bleiben und nichts verpassen?
Sobald die technischen Richtlinien der Bundesnetzagentur feststehen und wir das Energy Sharing für Sie abrechnen können, informieren wir Sie sofort! Senden Sie uns einfach eine kurze E-Mail an:
Wir informieren Sie aktiv, sobald das Energy Sharing bei uns starten kann!
Häufig gestellte Fragen rund ums Energy Sharing
Energy Sharing ist für Privatpersonen, Nachbarschaften, Vereine und kleine bis mittlere Unternehmen gedacht. Große Konzerne sind vom Gesetz ausgeschlossen.
Das Gesetz schreibt in der ersten Stufe der Umsetzung vor, dass sich die Erzeugungsanlage und sämtliche belieferten Verbrauchsstellen im selben Netzgebiet befinden müssen. Ein überregionales Teilen von Strom ist derzeit also ausgeschlossen.
Ab 2028 wird der Aktionskreis erweitert: Dann darf auch das jeweils angrenzende Verteilnetzgebiet in ein Energy-Sharing-Projekt einbezogen werden.
Weil beim Energy Sharing der Stromverbrauch und die Einspeisung viertelstundengenau abgeglichen werden müssen, brauchen alle Teilnehmer (Sharing-Lieferant und Sharing-Abnehmer) ein intelligentes Messsystem (Smart Meter).
Gut zu wissen: Wer noch keinen Smart Meter besitzt, kann uns als Stadtwerke beauftragen. Wir übernehmen dann die Installation und Einrichtung.
Eine formlose Absprache unter Nachbarn reicht nicht aus. Das Gesetz verlangt zwingend zwei vertragliche Säulen zwischen dem Anlagenbetreiber und jedem Abnehmer:
1. Einen formellen Liefervertrag über die Strommenge.
2. Einen zusätzlichen Vertrag zur gemeinsamen Nutzung. Dieser muss gesetzliche Mindestangaben enthalten, wie den Umfang der Stromnutzung, einen mathematischen Aufteilungsschlüssel und die genaue Vergütung in Cent pro Kilowattstunde.
Hinweis: Die Erstellung dieser Verträge liegt in der Verantwortung der Teilnehmer; wir als Netzbetreiber bzw. Vertrieb stellen hierfür keine Vorlagen bereit.
Die Bundesnetzagentur erlaubt es ausdrücklich, dass Sie einen Sharing-Dienstleister mit der Abwicklung und den energiewirtschaftlichen Pflichten beauftragen. Wir als Stadtwerke Fröndenberg Wickede planen aktuell ein solches Dienstleistungs-Paket für Sie, damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Dann passiert alles automatisch: Reicht der geteilte Solarstrom nicht aus, liefert Ihr ganz normaler Stromversorger (Stadtwerke Fröndenberg Wickede) den restlichen Strom.
Nein. Weil der Strom durch das öffentliche Stromnetz geleitet wird, fallen auch weiterhin die normalen Netzentgelte, Steuern und Abgaben an. Diese Kosten kommen zum vereinbarten Strompreis dazu.
Das entscheiden Sharing-Lieferant und Sharing-Abnehmer ganz allein untereinander. Sie vereinbaren einen fairen Preis pro Kilowattstunde. Dieser liegt idealerweise über der gesetzlichen Einspeisevergütung, aber unter dem normalen Strompreis – so gewinnen beide Seiten!
Über das Portal vnbdigital.de lässt sich per Adresseingabe der zuständige Verteilnetzbetreiber sowie das räumliche Versorgungsgebiet auf einer interaktiven Karte ermitteln. Erzeugungs- und Verbrauchsstellen müssen für ein Energy-Sharing-Projekt innerhalb desselben Versorgungsgebiets liegen.
Fragen zum Energy-Sharing
Haben Sie noch Fragen? Dann hilft Ihnen unser Team gerne weiter.