Strom teilen mit den Nachbarn: Das neue Energy Sharing

Die Energiewende wird jetzt noch lokaler! Seit dem 1. Juni 2026 erlaubt der Gesetzgeber das sogenannte Energy Sharing (§ 42c Energiewirtschaftsgesetz). Das bedeutet kurz gesagt: Als Betreiber einer Solaranlage können Sie Ihren überschüssigen Strom direkt mit Ihren Nachbarn in der Region teilen – und zwar über das ganz normale Stromnetz.

Sie haben den Strom, Ihr Nachbar braucht ihn?
Wir zeigen Ihnen, wie die Zukunft des lokalen Stromteilens aussieht, was Sie dafür brauchen und wie wir Sie dabei unterstützen.

So funktioniert Energy Sharing

Bisher gab es beim Solarstrom meist nur zwei Wege: Entweder Sie verbrauchen ihn selbst im eigenen Haus, oder Sie speisen den Rest gegen eine kleine Vergütung in das öffentliche Stromnetz ein.

Das ändert sich jetzt: Wenn Sie an sonnigen Tagen mehr Strom produzieren, als Sie selbst verbrauchen, können Sie diesen überschüssigen Strom an Ihre Nachbarn „abgeben“ – zu einem Preis, den Sie gemeinsam fair vereinbaren. Der Strom fließt dabei durch unsere Leitungen, wird aber auf dem Papier genau Ihren Nachbarn gutgeschrieben.

Wichtiger Hinweis zur aktuellen Umsetzbarkeit

Da das Gesetz brandneu ist, fehlen deutschlandweit noch einige technische Richtlinien für die Abrechnungssysteme der Energieversorger. Auch wir als Stadtwerke Fröndenberg Wickede können die genaue Abrechnung aktuell noch nicht im System verarbeiten. Aber: Sie können jetzt schon alle Voraussetzungen schaffen, um als Erste an den Start zu gehen, sobald die Systeme bereit sind!

Wer ist wer beim Energy Sharing?

Damit das Stromteilen reibungslos funktioniert, hat die Bundesnetzagentur vier feste Rollen definiert. So behalten Sie ganz einfach den Überblick:

Der Sharing-Lieferant

Das sind Sie, wenn Sie eine Solaranlage auf dem Dach betreiben und Strom „übrig“ haben. Wichtig: Ihre Anlage darf nicht überwiegend gewerblich oder für Ihre selbstständige berufliche Tätigkeit genutzt werden.

Der Sharing-Abnehmer

Das ist zum Beispiel Ihr Nachbar von gegenüber, der keinen Platz für eine eigene Solaranlage hat, aber Ihren Strom abkauft.

Der Reststrom-Lieferant

Da die Sonne nicht immer scheint, springen wir als Stadtwerke automatisch ein, wenn der geteilte Strom mal nicht ausreicht.

Der Sharing-Dienstleister

Ein Profi, der Ihnen den gesamten Papierkram und die technische Abwicklung abnimmt. Gut zu wissen: Wir bereiten uns derzeit darauf vor, genau diese Rolle für Sie zu übernehmen!

Was sind die Voraussetzungen?

Damit das Stromteilen klappt, müssen vier Bedingungen erfüllt sein:

Der richtige Kreis:

Mitmachen dürfen Privatpersonen, Vereine, kleine Unternehmen und die Gemeinde. Große Industriebetriebe sind gesetzlich ausgeschlossen.

Die richtige Technik (Smart Meter):

Das ist der wichtigste Punkt! Da Strom sekundengenau fließt, müssen wir genau wissen: Wann wurde der Strom erzeugt und wann hat der Nachbar ihn verbraucht? Dafür benötigen alle Teilnehmer einen modernen, digitalen Stromzähler – ein sogenanntes intelligentes Messsystem (Smart Meter), das die Daten alle 15 Minuten misst.

Die richtige Region:

Sharing-Lieferant und Sharing-Abnehmer müssen im selben lokalen Netzgebiet wohnen (also bei uns in Fröndenberg oder Wickede).

Zwei Verträge:

Lieferant und Abnehmer schließen untereinander eine Nutzungsvereinbarung ab. Da die Sonne aber nicht immer scheint, behalten alle Teilnehmer ihren ganz normalen Reststrom-Liefervertrag (bei den Stadtwerken Fröndenberg Wickede), der einspringt, wenn die Solaranlage gerade Pause macht.

BITTE BEACHTEN

Was kostet der Einbau eines neuen Smart Meters?

Da für das Energy Sharing eine gesetzliche Smart-Meter-Pflicht für jeden einzelnen Teilnehmer gilt, muss bei allen Beteiligten (sowohl beim Sharing-Lieferant als auch bei jedem einzelnen Sharing-Abnehmer) der Stromzähler überprüft und gegebenenfalls getauscht werden.

Für den Zählertausch unterscheidet der Gesetzgeber bei jedem Teilnehmer individuell zwischen zwei Fällen:

Teilnehmer ist für den gesetzlichen Pflicht-Einbau vorgesehen (Pflicht-Rollout)
In Deutschland werden alte Stromzähler Schritt für Schritt flächendeckend gegen Smart Meter ausgetauscht. Wenn ein Haushalt (egal ob Sharing-Lieferant oder Sharing-Abnehmer) laut Gesetz ohnehin in naher Zukunft an der Reihe ist, entstehen für den eigentlichen Austausch keine zusätzlichen Einbaukosten. Es fallen lediglich die ganz normalen, gesetzlich gedeckelten Jahresgebühren für den Zählerbetrieb an.
Vorzeitiger Einbau auf ausdrücklichen Kundenwunsch
Möchte Ihre Sharing-Gemeinschaft sofort loslegen und ein Teilnehmer kann nicht warten, bis sein Zähler im Pflicht-Rollout an der Reihe ist? Dann kann dieser Teilnehmer den vorzeitigen Einbau bei uns beauftragen. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber garantieren wir den Einbau innerhalb von vier Monaten. Für diesen vorgezogenen Service stellen wir dem jeweiligen Auftraggeber gemäß Messstellenbetriebsgesetz ein einmaliges Entgelt in Höhe von 100,00 € brutto (84,03 € netto) in Rechnung.
Unser Tipp für die gesamte Sharing-Gemeinschaft
Bevor Sie den Zählertausch beauftragen, prüfen wir gerne für jeden Sharing-Teilnehmer, ob und wann der Zähler ohnehin im kostenfreien Pflicht-Rollout planmäßig getauscht würde. So können Sie den Start gemeinsam optimal und kostengünstig planen!

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben und nichts verpassen?

Sobald die technischen Richtlinien der Bundesnetzagentur feststehen und wir das Energy Sharing für Sie abrechnen können, informieren wir Sie sofort! Senden Sie uns einfach eine kurze E-Mail an:

Wir informieren Sie aktiv, sobald das Energy Sharing bei uns starten kann!

Häufig gestellte Fragen rund ums Energy Sharing

Wer darf rechtlich am Energy Sharing teilnehmen?

Energy Sharing ist für Privatpersonen, Nachbarschaften, Vereine und kleine bis mittlere Unternehmen gedacht. Große Konzerne sind vom Gesetz ausgeschlossen.

Wie weit weg darf der Nachbar wohnen?

Das Gesetz schreibt in der ersten Stufe der Umsetzung vor, dass sich die Erzeugungsanlage und sämtliche belieferten Verbrauchsstellen im selben Netzgebiet befinden müssen. Ein überregionales Teilen von Strom ist derzeit also ausgeschlossen.

Ab 2028 wird der Aktionskreis erweitert: Dann darf auch das jeweils angrenzende Verteilnetzgebiet in ein Energy-Sharing-Projekt einbezogen werden.

Was für einen Stromzähler benötigen wir?

Weil beim Energy Sharing der Stromverbrauch und die Einspeisung viertelstundengenau abgeglichen werden müssen, brauchen alle Teilnehmer (Sharing-Lieferant und Sharing-Abnehmer) ein intelligentes Messsystem (Smart Meter).

Gut zu wissen: Wer noch keinen Smart Meter besitzt, kann uns als Stadtwerke beauftragen. Wir übernehmen dann die Installation und Einrichtung.

Welche Verträge müssen konkret geschlossen werden?

Eine formlose Absprache unter Nachbarn reicht nicht aus. Das Gesetz verlangt zwingend zwei vertragliche Säulen zwischen dem Anlagenbetreiber und jedem Abnehmer:

1. Einen formellen Liefervertrag über die Strommenge.
2. Einen zusätzlichen Vertrag zur gemeinsamen Nutzung. Dieser muss gesetzliche Mindestangaben enthalten, wie den Umfang der Stromnutzung, einen mathematischen Aufteilungsschlüssel und die genaue Vergütung in Cent pro Kilowattstunde.

Hinweis: Die Erstellung dieser Verträge liegt in der Verantwortung der Teilnehmer; wir als Netzbetreiber bzw. Vertrieb stellen hierfür keine Vorlagen bereit.

Muss ich mich als Sharing-Lieferant jetzt um die ganze Bürokratie kümmern?

Die Bundesnetzagentur erlaubt es ausdrücklich, dass Sie einen Sharing-Dienstleister mit der Abwicklung und den energiewirtschaftlichen Pflichten beauftragen. Wir als Stadtwerke Fröndenberg Wickede planen aktuell ein solches Dienstleistungs-Paket für Sie, damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.

Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint?

Dann passiert alles automatisch: Reicht der geteilte Solarstrom nicht aus, liefert Ihr ganz normaler Stromversorger (Stadtwerke Fröndenberg Wickede) den restlichen Strom.

Ist der geteilte Strom komplett frei von Steuern und Gebühren?

Nein. Weil der Strom durch das öffentliche Stromnetz geleitet wird, fallen auch weiterhin die normalen Netzentgelte, Steuern und Abgaben an. Diese Kosten kommen zum vereinbarten Strompreis dazu.

Wer bestimmt, wie viel der Strom kostet?

Das entscheiden Sharing-Lieferant und Sharing-Abnehmer ganz allein untereinander. Sie vereinbaren einen fairen Preis pro Kilowattstunde. Dieser liegt idealerweise über der gesetzlichen Einspeisevergütung, aber unter dem normalen Strompreis – so gewinnen beide Seiten!

Wie finde ich meinen Verteilnetzbetreiber?

Über das Portal vnbdigital.de lässt sich per Adresseingabe der zuständige Verteilnetzbetreiber sowie das räumliche Versorgungsgebiet auf einer interaktiven Karte ermitteln. Erzeugungs- und Verbrauchsstellen müssen für ein Energy-Sharing-Projekt innerhalb desselben Versorgungsgebiets liegen.

Fragen zum Energy-Sharing

Haben Sie noch Fragen? Dann hilft Ihnen unser Team gerne weiter.

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