Zahlungsverzug – was jetzt?
So verhalten Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten
Monatliche Abschlagszahlungen und Rechnungen müssen pünktlich zu den genannten Fälligkeitsterminen beglichen werden. Doch leider können unvorhersehbare Ereignisse dazu führen, dass man in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder sogar zahlungsunfähig wird.
Bei absehbaren Zahlungsschwierigkeiten ist es wichtig, sich umgehend mit einem Kundenberater in Verbindung zu setzen, um unangenehme Kosten für Mahnungen, Sperrungen usw. zu verhindern.
Was passiert bei einem Zahlungsverzug?
Mahnungsversand nach Zahlungsverzug
Sie sind in Zahlungsverzug geraten und Ihre fehlende Zahlung wurde schriftlich angemahnt.
Kosten Mahnung
1,00€ pro Mahnung
Zahlungsfrist
28 Tage
Möglichkeiten:
In Ausnahmefällen genehmigen wir einen Zahlungsaufschub oder bieten eine Ratenvereinbarung (z.B. für die Jahresendabrechnung) an.
Wichtig:
Wenn eine Vereinbarung nicht eingehalten wird, hat diese keine Gültigkeit mehr und es werden weitere Maßnahmen eingeleitet.
Zustellung Sperrankündigung
Sie haben nicht auf die Mahnungen reagiert und erhielten eine schriftliche Sperrankündigung.
Kosten Sperrankündigung
keine zusätzlichen Kosten
Zahlungsfrist
8 Tage
Möglichkeiten:
Zur Abwendung der Sperrung muss der ausstehende Betrag vor dem angegebenen Sperrtermin auf unser Bankkonto überwiesen werden.
Bitte beachten:
Die Vorlage eines Überweisungsträgers oder eines Kontoauszuges reicht nicht aus, um die Sperrung abzuwenden.
Zählersperrung nach Sperrankündigungsfrist
Sie haben nicht auf die Sperrankündigung reagiert und Ihr Anschluss wird fristgerecht gesperrt.
Kosten Zählersperrung
87,70€
Zahlungsfrist
unverzüglich
Möglichkeiten:
Für eine Entsperrung muss der ausstehende Betrag samt der Kosten für Sperrung (30,00€), Nachkassierung (22,00€) und Entsperrung (35,70€) gezahlt werden.
Bitte beachten:
Unsere Außendienstmitarbeiter dürfen weder Ihre Zahlungen annehmen, noch Vereinbarungen mit Ihnen treffen.
Zählerentsperrung nach Zahlungsausgleich
Sie haben den gesamten offenen Betrag ausgeglichen und der Geldeingang ist ersichtlich.
Kosten
alle offenen Beträge
Zahlungsfrist
unverzüglich
Möglichkeiten:
Sie können die Kosten vor Ort kontaktlos per Girocard oder Smartphone zahlen oder Sie überweisen den Betrag unter Angabe der Vertragskontonummer.
Bitte beachten:
Die Entsperrung erfolgt nur während unserer Öffnungszeiten und frühestens am nächsten Arbeitstag nach Eingang Ihrer Zahlung.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich einen Zahlungsverzug verhindern?
Für die Zahlung Ihres monatlichen Abschlags empfehlen wir Ihnen, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen oder einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einzurichten.
Um ein besseres Gefühl für den eigenen Energieverbrauch zu bekommen ist es wichtig, dass Sie Ihre Zählerstände regelmäßig – mindestens einmal im Quartal – ablesen und notieren. Geben Sie die Zählerstände am besten über unser Kundenportal ein. So werden auch frühzeitig Ausreißer erkannt und Sie können Energieeinsparungen durch Verhaltensänderungen sofort erkennen.
Wenn Sie den Verbrauch einzelner Geräte überprüfen möchten, leihen Sie sich gerne kostenlos eines unserer Strommessgeräte. Kommen Sie dafür bitte in eines unsere Kundenbüros in Fröndenberg oder Wickede. Außerdem haben wir wertvolle Tipps zum Energiesparen für Sie.
Die Abschlagszahlungen sind immer zum 15. eines Monats fällig.
Die Abschlagszahlungen sind in der Regel immer zum 15. eines jeden Bezugsmonats fällig. Falls Sie Ihre Abschläge per SEPA-Lastschriftmandat zahlen, ist eine Anpassung des Zeitpunktes nichts möglich.
Falls Sie Ihren Abschlag zu einem früheren Zeitpunkt zahlen möchten, können Sie den Betrag selbst überweisen oder einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einrichten.
Es werden 12 Abschläge im Jahr erhoben.
Sie haben zwei Möglichkeiten Ihren Abschlag zu zahlen:
- Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat. Ihre Vorteile: Bei einer Änderung Ihrer Abschlagszahlung müssen Sie nicht tätig werden. Der richtige Abschlagsbetrag wird einfach und bequem abgebucht. Hier können Sie das dazu erforderliche SEPA-Mandat hinterlegen.
- Zahlung per Überweisung / Dauerauftrag Wenn Sie Ihre Abschläge jeden Monat selbst überweisen oder einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einrichten möchten, müssen Sie die Abschlagshöhe bei einer Änderung selbstständig anpassen. Geben Sie bei Zahlungen bitte immer die betreffende Vertragskontonummer im Verwendungszweck an.
Nutzen Sie für die Änderung Ihres Abschlages gerne unser Kundenportal. Oder nutzen Sie alternativ das Online-Formular zur Abschlagsänderung.
Ihr Abschlagsbetrag wurde aufgrund Ihres abgerechneten Verbrauchs bzw. einer Verbrauchsvorgabe berechnet. Die Änderung innerhalb bestimmter Grenzen soll eine eventuell erhöhte Nachforderung oder ein erhöhtes Guthaben bei Ihrer nächsten Abrechnung verhindern. Für eine Änderung Ihres Abschlags über diese Grenzen hinaus wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Ihre Abschlagshöhe richtet sich (neben dem Preis) nach Ihrem Verbrauch im Vorjahr. Sollte sich Ihr Energieverbrauch aufgrund einer veränderten Lebenssituation oder energetischer Maßnahmen im Vergleich zum Vorjahr erhöhen oder reduzieren, können Sie Ihren Abschlag ganz einfach selbst über unser Kundenportal oder über unser Online-Formular anpassen lassen.
Bitte beachten Sie: Reduzieren Sie Ihren Abschlag nur dann, wenn Ihr Energieverbrauch tatsächlich gesunken ist oder sinken wird. So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen.
Falls Sie als Neukunde bei uns keine Angaben zu Ihrem jährlichen Strom- oder Gasverbrauch getätigt haben, wird uns der bisherige Jahresverbrauch dieser Abnahmestelle vom Netzbetreiber mitgeteilt. Diese Angabe kann von Ihrem tatsächlichen Jahresverbrauch abweichen. Sie können uns gerne kontaktieren, damit wir den Jahresverbrauch und Ihren monatlichen Abschlag anpassen.
In den Wintermonaten ist der Energieverbrauch in der Regel höher als in den Sommermonaten – besonders bei Gas. Wenn Ihnen nun die Abschlagszahlungen der Sommermonate (mit geringerem Verbrauch) in Ihrer Jahresendabrechnung fehlen, kann es zu einer hohen Nachzahlung kommen.
Um dem entgegenzuwirken, wird bei einem Vertrag, der mitten im Jahr mit uns geschlossen wurde, der Abschlag höher angesetzt. Bei allen folgenden Jahresendabrechnungen berücksichtigen wir immer den gesamten Abrechnungszeitraum (12 Monate), was dann zu einer niedrigeren monatlichen Abschlagszahlung führt.
Fragen zum Zahlungsverzug
Haben Sie noch Fragen? Dann hilft Ihnen unser Team gerne weiter.