Ihr Weg zum Energieausweis
Wir ermitteln den Energieverbrauch Ihres Hauses für Sie
Als Eigentümer eines Wohngebäudes sind Sie verpflichtet, bei Vermietung oder Verkauf den Energieverbrauch Ihrer Immobilie durch einen Energieausweis nachzuweisen. Diese Anforderung basiert auf der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit dem 1. Mai 2014 in Kraft ist.
Der Energieausweis ermöglicht Mietern und Käufern, den energetischen Zustand eines Gebäudes zu beurteilen und die zu erwartenden Energiekosten abzuschätzen. Spätestens beim Besichtigungstermin muss der Energieausweis dem Interessenten vorgelegt werden. Der Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert, wobei die Kosten bereits im Endpreis enthalten sind.
Es gibt zwei Bewertungsverfahren
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
Ob Sie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigen, hängt von mehreren Faktoren ab:
Hier können Sie Ihren Energieausweis beantragen
Was kostet ein Energieausweis?
Verbrauchsausweis für
Wohngebäude
Kunden
110 €
Nicht-Kunden
160 €
Verbrauchsausweis für
Nichtwohngebäude
Kunden
110 €
Nicht-Kunden
160 €
Bedarfsausweis für
Wohngebäude
Kunden
200 €
Nicht-Kunden
250 €
Häufig gestellte Fragen rund um den Energieausweis
Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das den Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes bewertet. Er gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes und ermöglicht Mietern oder Käufern, den zu erwartenden Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten besser abzuschätzen. Der Energieausweis ist ein Bestandteil der Maßnahmen zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die darauf abzielt, den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken und somit zum Klimaschutz beizutragen.
Ein Energieausweis ist erforderlich bei:
- Vermietung oder Verkauf eines Wohngebäudes.
- Errichtung eines Neubaus.
- Wesentlichen Modernisierungen eines Gebäudes, die den Energieverbrauch betreffen.
Der Energieausweis muss spätestens beim Besichtigungstermin vorgelegt und spätestens bei Vertragsabschluss übergeben werden.
Effizienzklassen auf dem Energieausweis für Wohngebäude sind vergleichbar mit denen auf Elektrogeräten und Fahrzeugen. Die Skala reicht von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient). Diese Klassen helfen dabei, die energetische Qualität eines Gebäudes schnell zu erfassen und mit anderen Gebäuden zu vergleichen.
Bei Energieausweisen für Nicht-Wohngebäude erfolgt keine Einteilung in Effizienzklassen. Hier wird nur der Kennwert dargestellt.
Der Energieausweis enthält oft Empfehlungen für kosteneffiziente Modernisierungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollen helfen, den Energieverbrauch und die Energiekosten zu senken sowie den Wert des Gebäudes zu steigern. Sie sind jedoch nicht verpflichtend umzusetzen, sondern dienen als Hinweise zur energetischen Verbesserung des Gebäudes.
Bei Nichtwohngebäuden bzw. im Gewerbebereich ist der Stromverbrauch oft ein signifikanter Anteil des Gesamtenergieverbrauchs. Daher wird dieser mit einbezogen, um ein vollständigeres Bild der energetischen Situation des Gebäudes zu erhalten und mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren.
In einem solchen Fall sollten Sie den Energieverbrauch für beide Energieträger getrennt angeben. Der Zeitraum vor und nach dem Heizungstausch sollte klar ersichtlich sein. So kann der Verbrauch korrekt erfasst und bewertet werden.
Ja, der Verbrauch von Holz sollte ebenfalls im Energieausweis erfasst werden, da es einen Teil des gesamten Energieverbrauchs des Gebäudes ausmacht. Dies hilft, ein vollständiges und genaues Bild des Energieverbrauchs zu erhalten.
Ihren Energieausweis erhalten Sie circa vier Wochen nach Antragstellung mit beiliegender Rechnung.
Der Verbrauchsausweis bzw. der Bedarfsausweis für Wohngebäude kann ausschließlich für Wohngebäude bzw. den zu Wohnzwecken genutzten Teil des Gebäudes ausgestellt werden. Sollten sich gewerblich genutzte Flächen im Objekt befinden, beantragen Sie dafür bitte einen separaten Verbrauchsauweis für Nichtwohngebäude. Die Angaben und Werte müssen dann in den beiden Erfassungsbögen zwingend getrennt eingetragen werden (für Wohn- und Gewerbeteil).
Alle drei aufgeführten Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.
Sie benötigen keinen Energieausweis,
- wenn Sie als Hauseigentümer Ihr Objekt weder vermieten noch verpachten möchten
- wenn es sich bei dem Objekt um ein Baudenkmal handelt
Dennoch lohnt sich die Ausstellung eines Energieausweises, da dieser hilfreiche Hinweise zur Reduzierung des Energiebedarfes enthält, welche auch für Sie als Eigentümer zu einer Verbrauchsreduzierung führen können.
Zudem möchten einige Banken für die Vergabe von Krediten einen Energieausweis als Sicherheit sehen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 01.11.2020 regelt in Deutschland die Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise. Das GEG bündelt und ersetzt die bisherigen Gesetze und Verordnungen (Energieeinsparungsgesetz EnEG, Energieeinsparverordnung EnEV und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG) und setzt somit die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig um und integriert die Regelung des Niedrigstenenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht.
Somit wird durch das neue GEG die EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.05.2010) umgesetzt. Die Richtlinie legt für Neubauten ab 2021 das Niedrigstenergiegebäude als Standard fest, um Energie in Gebäuden möglichst sparsam einzusetzen und die Nutzung erneuerbarer Energien unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit auszubauen.
Für Gebäude, die bis zum 01.05.2021 verkauft, vermietet, verpachtet, verleast oder nach Erbbaurecht übertragen werden, sind Energieausweise noch nach Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) auszustellen.
Nein, ihr Energieausweis wird nicht ungültig durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie einen neuen Energieausweis benötigen, wenn Sie seit der Ausstellung des Energieausweises Änderungen am bestehenden Gebäude vorgenommen haben, die eine Auswirkung auf die Energieabgabe oder Energieeinsparung haben.
Fragen zum Energieausweis
Haben Sie noch Fragen? Dann hilft Ihnen unser Team gerne weiter.