Umlagenbefreiung für Wärmepumpen

Rückwirkende Erstattung von Umlagen laut § 22 EnFG

Sie besitzen eine Wärmepumpe und beziehen Strom von uns? Dann haben Sie die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Stromkosten (aktuell nur für das Jahr 2025) rückwirkend erstattet zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Wärmepumpe einen separaten Stromzähler hat.

Wie werde ich entlastet?

Die staatliche Förderung der Energiewende wurde unter anderem in § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) festgelegt: Um den Kauf von Wärmepumpen attraktiver zu machen, werden deren Besitzer von zwei Umlagen befreit, die Teil des Strompreises sind. Konkret geht es um die KWKG- und die Offshore-Netzumlage. 2025 waren das zusammen 1,301 Cent pro Kilowattstunde brutto (also inklusive Steuern). Damit kommen bei einem Verbrauch von 5.000 kWh pro Jahr 65 Euro zusammen.

Vermutlich können Sie sich auch für 2026 wieder befreien lassen. Hier steht noch eine Entscheidung der EU aus. Die Höhe der Umlagen wird allerdings jährlich neu festgelegt. Den aktuellen Stand sehen Sie auf der Informationsseite der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Umlagenbefreiung erfüllen?

Die wichtigste Voraussetzung: Sie haben eine Wärmepumpe, die einen separaten Stromzähler besitzt.

Außerdem muss gewährleistet sein:

  • Sie sind kein sog. „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 2 EnFG.
  • Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 3 EnFG.

Haben Sie nur einen gemeinsamen Stromzähler für Haushalt und Wärmepumpe, greift das Gesetz leider nicht.

Wie kann ich die Umlagenbefreiung beantragen?

Sie beantragen die Umlagenbefreiung bei Ihrem aktuellen Stromversorger. Falls Sie unser Stromkunde sind, bei uns. Füllen Sie unser Formular aus und senden Sie es per Mail oder Post. Alternativ füllen Sie unser Online-Formular aus und bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wir benötigen nur Ihre Kundendaten (Vertragskontonummer und Zählernummer), keinerlei technische Informationen.

Bis wann kann ich den Antrag stellen?

Den vollen Umfang der Umlagenbefreiung für das Vorjahr (2025) können Sie nur bis zum 28. Februar 2026 beantragen. Danach wird das Jahr 2025 abgeschlossen und Sie können wieder bis zum 28.02.2027 für das Jahr 2026 beantragen.

Was kommt nach meinem Antrag?

  • Nach dessen Eingang prüfen wir Ihren Antrag auf Vollständigkeit und auf die Erfüllung der Bedingungen.
  • Danach beantragen wir beim zuständigen Netzbetreiber die Befreiung von den genannten Umlagen.
  • Sobald der Netzbetreiber die Umlagenbefreiung bestätigt hat, schreiben wir Ihnen den Erstattungsbetrag in Ihrem Kundenkonto gut.

Fragen zu unserem Service

Haben Sie noch Fragen? Dann hilft Ihnen unser Team gerne weiter.

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