Abfallwirtschaft
Alles, was Sie wissen sollten
Der KommunalService Wickede-Fröndenberg AöR ist für die Abfallentsorgung in den Kommunen Fröndenberg und Wickede zuständig. Hier finden Sie alle Informationen zu Abfuhrarten, Terminen und Regelungen.

Hier finden Sie...
Wertstoffhof
Wickede
Abfallwirtschaftszentrum Werl (AWZ Werl)
Scheidingerstrasse 39 – 41
59457 Werl
geöffnet:
Mo bis Fr von 7:30 bis 17:00 Uhr
Sa von 8:00 bis 12:00 Uhr
Wertstoffhof
Fröndenberg
Wertstoffhof und Schadstoffannahme
Ostbürener Straße
58730 Fröndenberg
geöffnet:
Mo bis Fr von 8:00 bis 16:00 Uhr
Sa von 8:00 bis 13:00 Uhr
Sperrmüllabholung
Wickede
- Sperrmüll wird ein bis zwei Mal monatlich abgefahren (bis max. 3 Kubikmeter)
- Nach Einzahlung einer Gebühr von 50 € wird der nächstmögliche Abfuhrtermin per Postkarte mitgeteilt
- Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website: www.esg-kreis-soest.de
Sperrmüllabholung Fröndenberg
- Sperrmüll wird ein Mal im Monat abgefahren
- Termine gemäß Abfallkalender
- Der Abholtermin wird Ihnen nach Anmeldung schriftlich bestätigt
- Eine Anmeldekarte ist für die Sperrmüllabholung erforderlich
- Die Anmeldekarte steht Ihnen hier als Formular oder zum Download bereit
Mülltrennung und Entsorgung
Wichtige Informationen für Ihren Haushalt
In diesem Leitfaden finden Sie alle wichtigen Informationen zur korrekten Mülltrennung und Entsorgung. Eine sachgerechte Abfalltrennung schont nicht nur die Umwelt, sondern sorgt auch für eine effiziente Verwertung von Wertstoffen.
Restmüll
Altpapier
Altglas
Wertstofftonne + Gelbe Säcke
Biomüll
Sperrmüll
Baum- und Strauchschnitt
Weiße Ware
Straßen- und Gehwegreinigung
Weihnachtsbäume
Abfallberatung & Ansprechpartner
Bei Fragen zur Abfalltrennung, zur richtigen Entsorgung oder zu Themen wie Preislisten, Abfallkalender oder Wertstoffhöfen stehen Ihnen zwei kompetente Ansprechpartner zur Verfügung – je nach Wohnort:
Für Wickede

Entsorgungsgesellschaft Soest mbH
Scheidinger Straße 39–41
59457 Werl
Für Fröndenberg

GWA Kreis Unna mbH
Ostbürener Straße
58730 Fröndenberg/Ruhr
Veröffentlichungspflichten gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz
Im Sinne der Transparenz und in Übereinstimmung mit § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichen wir hiermit die erforderlichen Angaben zu den Mitgliedern unseres Vorstands und Verwaltungsrats. Diese Offenlegung umfasst folgende Personen: