Informationen zum Schreiben der „Deutsche Messwesen“ zum Smart-Meter-Einbau
Aktuell erhalten Kundinnen und Kunden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Fröndenberg Wickede ein Schreiben der Deutsche Messwesen GmbH zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Die Deutsche Messwesen GmbH ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber und handelt unabhängig von der Stadtwerke Fröndenberg Wickede GmbH.
Diese Fragen und Antworten helfen Ihnen, das Schreiben der Deutsche Messwesen GmbH richtig einzuordnen:
Die Deutsche Messwesen GmbH ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Das Unternehmen bietet bundesweit den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme (Smart Meter) an und wirbt dazu derzeit mit Postwurfsendungen in Fröndenberg und Wickede.
Nein. Zwischen den Stadtwerken Fröndenberg Wickede und der Deutsche Messwesen GmbH besteht keine Zusammenarbeit. Die Deutsche Messwesen GmbH ist ein unabhängiger Anbieter am Markt für den Messstellenbetrieb.
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren. Wenn bei Ihnen künftig ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, werden Sie vom grundzuständigen Messstellenbetreiber rechtzeitig informiert. Im Netzgebiet der Stadtwerke Fröndenberg Wickede sind dies die Stadtwerke Fröndenberg Wickede selbst.
Für die Versorgungsgebiete Fröndenberg und Wickede sind die Stadtwerke Fröndenberg Wickede der gesetzlich zuständige (grundzuständige) Messstellenbetreiber. Die gesetzlichen Vorgaben zum Smart-Meter-Roll-out werden Schritt für Schritt umgesetzt.
Die Stadtwerke Fröndenberg Wickede kümmern sich bei der Neuinstallationen von PV-Anlagen, Wärmepumpen oder Wallboxen um den Einbau Ihres Smart Meters. Wenn Sie bereits eine bestehende Anlage, eine steuerbare Verbrauchseinrichtung oder einen jährlichen Verbrauch von mindestens 6.000 kWh haben, wird ihr Zähler im Rahmen des regulären, gesetzlich vorgeschriebenen Wechsels für Sie kostenlos durch einen Smart Meter ersetzt. Es entstehen keine zusätzlichen Installationskosten.
Die Kosten für den Betrieb intelligenter Messsysteme sind abhängig von Verbrauchsgruppe und Nutzung und sind gesetzlich reguliert. Die Preise für den grundzuständigen Messstellenbetrieb der Stadtwerke Fröndenberg Wickede finden Sie HIER.
Die Deutsche Messwesen GmbH wirbt mit einer kostenlosen Installation. Dabei sollten Sie beachten: Auch beim grundzuständigen Messstellenbetreiber (Stadtwerke Fröndenberg Wickede) entstehen für den gesetzlich vorgesehenen Einbau in der Regel keine separaten Installationskosten. Entscheidend sind daher die laufenden Kosten und Vertragsbedingungen des jeweiligen Angebots. Diese sollten Sie sorgfältig prüfen.
Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Während grundzuständige Messstellenbetreiber gesetzlichen Preisobergrenzen unterliegen, können wettbewerbliche Messstellenbetreiber ihre Preise grundsätzlich frei gestalten.
Prüfen Sie daher insbesondere:
- Die jährlichen Kosten
- Die Vertragslaufzeit
- Kündigungsfristen
- Mögliche Zusatzleistungen
Nein. Die im Schreiben der Deutsche Messwesen GmbH genannte Entlastung nach § 14a EnWG gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehören unter anderem:
- Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox).
- Die ordnungsgemäße Anmeldung dieser Anlage.
- Die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Allein der Einbau eines Smart Meters führt nicht automatisch zu dieser Entlastung.
Der Gesetzgeber sieht intelligente Messsysteme insbesondere für folgende Kundengruppen vor:
- Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr.
- Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kW installierter Leistung.
- Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie z. B. Wärmepumpen und Wallboxen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden und damit unter die Regelungen des § 14a EnWG fallen.
Darüber hinaus können Smart Meter auch freiwillig eingebaut werden. Für die meisten Haushalte besteht aber aktuell keine Verpflichtung, bereits jetzt auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen.
Informieren Sie sich in Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Prüfen Sie Angebote sorgfältig und vergleichen Sie insbesondere Kosten, Vertragslaufzeiten und Leistungen. Ein Vertragsabschluss mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig.
Wenn Sie Fragen zu Smart Metern, zum gesetzlichen Roll-out oder zu Ihrem konkreten Fall haben, unterstützen wir Sie gerne! Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an edm-strom@sfw-ruhr.de oder rufen Sie uns an unter 02373-759-570.