24-Stunden-Lieferantenwechsel

Neues Gesetz führt zu Änderungen der Meldefrist bei Umzügen

Ab dem 6. Juni 2025 gilt ein neues Gesetz, das technische Prozesse im Strommarkt beschleunigt. Abfragen und Antworten sollen innerhalb von nur 24 Stunden bearbeitet sein. Ziel des Gesetzes ist, die Anbieterwechsel effizienter zu gestalten. Für Sie als Kunde bedeutet es, dass Sie vor allem Umzüge genauer und fristgerechter planen müssen, um Probleme oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Was bedeutet das für Sie?

Das neue Gesetz für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel betrifft verschiedene Bereiche Ihres Vertrags und Ihrer Meldungen an uns. Wir zeigen Ihnen hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Wenn Sie umziehen

Planen Sie einen Umzug? Dann ist es jetzt besonders wichtig, dass Sie uns Ihre Adressänderung rechtzeitig mitteilen. Die An- und Abmeldung Ihres Stromanschlusses muss vor Ihrem Umzug erfolgen, da rückwirkende Meldungen ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich sind.

Zählerstände bei Umzug

Da Ihre Strom An- und Abmeldung bei einem Umzug zukünftig rechtzeitig vor dem eigentlichen Ende des Mietvertrags erfolgen muss, teilen Sie uns die Zählerstände Ihrer alten Wohnung separat mit. Diese können Sie wie gewohnt per Formular an uns übermitteln.

Schneller zu uns wechseln

Sie möchten zu uns wechseln? Das geht jetzt noch zügiger! Sobald uns alle erforderlichen Informationen vorliegen, können Sie ab dem 06.06.2025 innerhalb von 24 Stunden unser Kunde werden.

Wichtig zu wissen

  • Die 24-Stunden-Regelung gilt ausschließlich für Stromverträge.
    Gasverträge sind davon aktuell nicht betroffen.
  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen.
    Der schnelle Wechsel bezieht sich nur auf den technischen Ablauf nach Vertragsende.
  • Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht mehr möglich.
    Sie können Ihren Stromvertrag nur noch zu einem zukünftigen Termin an- oder abmelden. Nachträgliche Änderungen sind ab dem 06. Juni 2025 ausgeschlossen.

Umzug geplant? So vermeiden Sie Stress

Ein Umzug ist aufregend genug – wir helfen Ihnen, Ihre Energieversorgung stressfrei zu gestalten. Melden Sie Ihren Stromanschluss 4 Wochen vor dem Umzugstermin bei uns an oder ab.

Ein Umzug beinhaltet immer zwei Teile: Den Auszug aus der alten Wohnung und den Einzug in die neue Wohnung. Sie können weiterhin Ihren Stromvertrag bequem mitnehmen. Das neue Gesetz fordert lediglich, dass Sie sich vorher bei uns melden.

Einzug melden

Informieren Sie uns idealerweise 4 Wochen vor Beginn Ihres neuen Mietvertrags über Ihren Einzug. Eine rechtzeitige Meldung stellt sicher, dass Sie von Anfang an zu Ihrem Wunschtarif beliefert werden. Bei einer verspäteten Meldung kann es sein, dass Sie zunächst in die Grundversorgung fallen, welche in der Regel teurer ist als unsere Sondertarife.

Auszug melden

Melden Sie uns Ihren Auszug bitte spätestens 4 Wochen vor dem Ende Ihres Mietvertrags. So vermeiden Sie unnötige Kosten, beispielsweise für den Energieverbrauch Ihrer Nachmieter. Solange uns keine Auszugsmeldung vorliegt, bleibt Ihr Stromanschluss auf Ihren Namen angemeldet.

Wann soll ich meinen Zählerstand bei einem Auszug melden?

Damit Ihre Schlussrechnung korrekt ist und Sie nur den tatsächlich verbrauchten Strom bezahlen, benötigen wir den Zählerstand Ihrer alten Wohnung am Tag Ihres Auszugs. Idealerweise notieren Sie den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe oder am letzten Tag Ihres Mietvertrags. So vermeiden Sie eine Schätzung Ihres Verbrauchs. Am besten nutzen Sie für Ihre Zählerstandsmeldung unser Formular.

Wann soll ich meinen Zählerstand bei einem Einzug melden?

Für einen genauen Abrechnungsbeginn benötigen wir den Zählerstand Ihrer neuen Wohnung bei Ihrem Einzug. Am besten notieren Sie diesen am Tag der Schlüsselübergabe. So stellen Sie sicher, dass Ihre erste Rechnung Ihren tatsächlichen Verbrauch widerspiegelt und nicht geschätzt wird. Am besten nutzen Sie für Ihre Zählerstandsmeldung unser Formular.

Kann ich meinen Zählerstand auch zugleich mit dem Umzug melden?

Sie melden uns Ihren Umzug vier Wochen im Voraus. Teilen Sie uns dabei gleich den aktuellen Zählerstand mit, müssen wir nur den Verbrauch im letzten Monat schätzen.

Selbst wenn Sie im Umzugsstress die Zählerstandsmeldung vergessen, ist eine Schätzung für einen Monat immer noch besser als für ein ganzes Jahr. Am genauesten ist es jedoch, wenn wir den Zählerstand zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe erhalten. Ein kleiner Tipp: Setzen Sie sich am besten rechtzeitig eine Erinnerung in Ihren Kalender.

Wann ist die letzte Gelegenheit, meinen Umzug zu melden?

Die allerletzte Möglichkeit, uns Ihren Umzug mitzuteilen, ist zwei Werktage vor dem Ende Ihres alten Mietvertrags beziehungsweise dem Beginn Ihres neuen Mietvertrags. Dafür benötigen wir die MaLo-ID (Marktlokations-ID) der jeweiligen Wohnung.

Um jedoch einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und mögliche Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, uns deutlich früher zu informieren.

Was mache ich, wenn sich meine beiden Mietverträge zeitlich überschneiden?

Wenn sich Ihre Mietverträge kurzzeitig überschneiden, beispielsweise wenn Ihr alter Vertrag bis Ende Oktober läuft und der neue bereits Anfang Oktober beginnt, ist das für Ihre Energieabrechnung unkompliziert. Teilen Sie uns diese Überschneidung einfach bei Ihrer Umzugsmeldung mit, damit wir die Verbrauchszeiträume korrekt zuordnen können.

Der Monat Oktober wird dann in beiden Abrechnungen berücksichtigt. Da Ihr tatsächlicher Energieverbrauch sich nicht verdoppelt hat, hat dies kaum Auswirkungen auf Ihre Gesamtkosten. Wichtig ist, dass Sie uns den Zählerstand der neuen Wohnung Ende September und den der alten Wohnung Ende Oktober mitteilen.

Schnell zu Ihrem neuen Stromvertrag!

Sie möchten unser Kunde werden? Dank des neuen 24-Stunden-Lieferantenwechsels erhalten Sie jetzt besonders schnell eine Rückmeldung. Innerhalb von zwei Werktagen wissen Sie, ob und wann Ihr neuer Vertrag zustande kommt. Ihre Marktlokation (MaLo-ID) macht es möglich.

Begriff "24-Stunden-Lieferantenwechsel" ist verwirrend

Gesetze haben oft kreative Namen. Der „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ bedeutet, dass alle notwendigen Prozesse (Prüfung beim früheren Stromversorger, Abfrage beim Netzbetreiber usw.) jeweils nur 24 Stunden dauern. Das ist schnell, aber in Summe dauert der Wechsel einige Werktage. Ein eventueller Versand der Unterlagen per Post ist nicht mitgerechnet.

Ihre Kündigungsfrist beim Vorversorger bleibt gleich: Erst, wenn Ihr bisheriger Stromvertrag ausgelaufen ist, können Sie den Wechsel zu uns innerhalb weniger Werktage anstoßen.

Wir freuen uns, Sie dann schnell als Neukunden zu begrüßen.

MaLo-ID – Was ist das und warum ist sie wichtig?

Für den schnellen Anbieterwechsel benötigen wir Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID). Diese elfstellige Nummer identifiziert eindeutig Ihre Verbrauchsstelle (z. B. Wohnung oder Haus). Die MaLo-ID finden Sie ganz leicht:

» auf Ihrer letzten Stromrechnung (meist auf der dritten Seite),

» in Ihren Vertragsunterlagen mit uns (die Nummer ist dort klar gekennzeichnet auf der ersten Seite),

» oder Sie fragen einfach bei Ihrem aktuellen Anbieter nach.

» Bei einem Umzug erfahren Sie diese von Ihrem Vormieter oder Vermieter.

Finden Sie Ihre MaLo-ID nicht oder können Sie die Ihrer neuen Wohnung nicht herausfinden? Dann melden Sie uns die Zählernummer. Wir können die MaLo-ID anfragen. Das dauert allerdings einen Werktag. Für eine schnelle Bearbeitung ist die MaLo-ID daher unverzichtbar.

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